Berufsunfähigkeitsversicherung – TÜV Plakette erteilt?!
Jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland wird bereits vor Renteneintritt berufsunfähig und kann seiner erlernten Tätigkeit nicht mehr nachgehen. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützt dabei vor den finanziellen Einbußen. In vielen Fällen verhindert allerdings die Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsprüfung eine solche Absicherung. Je umfangreicher Ihre Krankenakte ist, desto schwieriger lässt sich ein solcher Vertrag realisieren. Entscheidend ist in diesem Fall ein Makler, der sein Handwerk versteht und die entscheidenden Kniffe kennt.
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Nicht jede Vorerkrankung führt zum Ausschluss
Vor der Absicherung gegen eine Berufsunfähigkeit steht immer die Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsprüfung. In kaum einer anderen Bereich wird dabei so konsequent geprüft wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei muss eine Vorerkrankung nicht automatisch auch das endgültige Aus bedeuten. Waren Sie in der Vergangenheit beispielsweise von Herzrhythmusstörungen betroffen, sollten Sie sich in jedem Falle vor der Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsprüfung nochmals von einem Kardiologen untersuchen lassen. Stellt dieser keine Langzeitfolgen fest und attestiert eine gute Gesundheit so steht Ihnen der Weg in die Berufsunfähigkeitsversicherung in jedem Falle offen.
Welche Krankheiten zum Problem werden können
Bei schwerwiegenden Vorerkrankungen oder wenn mehrere zusammenkommen, gibt es meist nur geringe Chancen eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. So wurden 2010 etwa 1,45 Millionen Anträge auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt. Nach Durchführung der Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsprüfung wurden davon nur etwa 1,09 Millionen bewilligt. Ob Ihr Antrag komplett abgelehnt wird oder eventuell eine Ausschlussklausel bzw. ein Prämienzuschlag vereinbart werden kann hängt dabei immer von der Art Ihrer Vorerkrankung ab. Gründe für eine Ablehnung sind beispielsweise eine Alkoholabhängigkeit, eine schwere Form von Asthma bronchiale, eine Leberzirrhose, eine laufende Psychotherapie sowie ein Herzinfarkt oder ein Schlaganfall. Bei bestimmten Vorerkrankungen wie Bluthochdruck oder einer mittelschweren Gicht verlangen die meisten Gesellschaften einen Zuschlag. Dies gilt im Übrigen, auch wenn Sie Raucher sind. Für den Fall, dass Sie beispielsweise von Heuschnupfen, Tinnitus oder einer Schuppenflechte betroffen sind, können Sie mit der Versicherung eine Ausschlussklausel vereinbaren. Eine normale Annahme des Antrags erfolgt unter anderem bei Blinddarmentzündungen, Zahnoperationen, Blasenentzündungen oder einer Fehlgeburt.
Risikofragen korrekt beantworten
Eine gründliche und umfassende Beratung ist ein wichtiges Kriterium, wenn es um die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht. Dabei befinden sich Makler oftmals in einem Zwiespalt. Zum einen sind sie natürlich daran interessiert, dass Sie auch tatsächlich eine BU-Police erhalten. Allerdings ist es hierbei hinderlich, wenn bei der Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsprüfung zu viele Vorerkrankungen angegeben werden. Auf der anderen Seite sind Makler jedoch verpflichtet, ihre Kunden umfassenden und interessengerecht zu beraten. Werden bei der Risikoprüfung Vorerkrankungen verschwiegen bzw. die Gesundheitsfragen nicht zu 100 Prozent korrekt beantwortet so kann die Versicherung noch innerhalb von zehn Jahren vom Vertrag zurücktreten. Verweigert die Assekuranz im Versicherungsfall die Zahlung, ist das Vertrauen des Kunden zerstört und es kommt schnell zu einem Rechtsstreit. Deshalb ist es wichtig, alle Angaben so korrekt wie möglich zu machen und so den Versicherer bei der Risikoprüfung mit ins Boot zu holen. Das Problem dabei ist, dass abgelehnte Anträge in einem zentralen Register gespeichert werden. Sind Sie dort erst einmal gespeichert, gibt es kaum noch eine Möglichkeit bei einem anderen Anbieter eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten.
Auf dem Makler kommt es an
Um eine Ablehnung zu vermeiden, können Sie deshalb gemeinsam mit dem Makler zunächst eine anonymisierte Risikoanfrage an verschiedene Versicherer senden. Diese werden dann vorab unverbindlich geprüft. Dabei ist es von Vorteil, wenn der Makler über gewisse medizinische Grundkenntnisse verfügt. So kann der Makler das vorhandene Risiko besser einschätzen und Sie optimal beraten. Für die Assekuranzen bedeuten diese Voranfragen jedoch eine Menge Arbeit. Große Versicherungen erhalten täglich bis zu 120 dieser Anfragen, die alle von einem Risikoprüfer beantwortete werden müssen. Da die Anfrage bei mehreren Anbietern auf dem Tisch landet, wird daraus nur in den seltensten Fällen auch tatsächlich eine Police.
Prüfen Sie Ihre Krankenakte
Um bei der Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsprüfung keine Fehler zu machen, sollten Sie immer bei Ihrem Hausarzt die Krankenakte anfordern. Vielfach notieren Ärzte eine Diagnose, ohne den Patienten darüber zu informieren. In einigen Fällen wird schlichtweg auch eine falsche Diagnose in der Krankenakte vermerkt. Dies kann schnell zu einer Ablehnung des Antrags oder einer Leistungsverweigerung führen. Gibt es Unklarheiten in der Krankenakte, so können diese noch vor dem Absenden des Antrags mit dem Hausarzt geklärt werden.
Wenn es zur Ablehnung kommt
Sollte es tatsächlich zu einer Ablehnung des Antrags auf Berufsunfähigkeitsversicherung kommen, gilt es gemeinsam mit dem Makler nach Alternativen zu suchen. Möglich wäre zum Beispiel der Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Können Sie in keinem Beruf mehr arbeiten, dann erhalten Sie von dieser eine monatliche Rente. Zur finanziellen Absicherung von Krankheiten bieten einige Assekuranzen eine sogenannte Dread-Disease-Versicherung an. Diese bietet eine Einmahlzahlung, wenn Sie eine in den Versicherungsbedingungen aufgeführte Krankheit bekommen. Hierzu zählen in aller Regel, Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Allerdings werden psychische Erkrankungen durch eine solche Police gar nicht oder nur unzureichend abgedeckt. Eine Grundfähigkeitsversicherung sichert Sie gegen den Verlust oder die Beeinträchtigung von bestimmten menschlichen Grundfähigkeiten nach einer Erkrankung oder einem Unfall ab. Sie erhalten im Versicherungsfall ebenfalls eine monatliche Rente, wobei das Risiko einer Berufsunfähigkeit im Vergleich zu einer eigenen BU-Police nicht so komplett abgedeckt ist.
Eine Gruppenversicherung als Alternative
Eventuell bietet Ihr Arbeitgeber eine betriebliche Vorsorge im Falle einer Berufsunfähigkeit an. Der Vorteil einer Zusatzversicherung zur betrieblichen Altersvorsorge bzw. einem BU-Gruppenvertrag liegt in der vereinfachten Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsprüfung. In den meisten Fällen reicht es aus, wenn der Arbeitgeber bestätigt, dass Sie nicht berufsunfähig sind und in den letzten zwei Jahren nicht länger als zwei bis vier Wochen berufsunfähig waren. Zumeist ist die BU-Rente bei Gruppenverträgen gedeckelt. Die abgespeckte Form der Gesundheitsprüfung greift dann beispielsweise nur bis zu einer monatlichen Rente von 1.500 Euro. Mehr Flexibilität ergibt sich zumeist bei größeren Unternehmen oder in Fällen, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge übernimmt. Allerdings hat Ihr Chef bzw. die Personalabteilung in diesem Fall als Versicherungsnehmer auch einen kompletten Einblick in den Schriftwechsel und die Krankenakte. Dies kann sich unter Umständen negativ auf eine spätere Karriere auswirken.
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