Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Was tun wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich ist?
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie sich optimal gegen die finanziellen Risiken einer Invalidität abzusichern. In einigen Fällen stehen jedoch vorhandene Vorerkrankungen dem Abschluss einer Police entgegen. Vielleicht ist es Ihnen auch aus finanziellen Gründen nicht möglich, eine solche Versicherung abzuschließen. Für diese Fälle gibt es einige Alternative Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings bieten diese zumeist nur eine Absicherung gegen bestimmte Risiken, was jedoch immer noch besser ist, als wenn Sie gar keine Absicherung besitzen.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Von den verschiedenen Alternative Berufsunfähigkeitsversicherung kommt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung dieser am nächsten. Auch hier erhalten Sie im Versicherungsfall eine monatliche Rente ausgezahlt. Im Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung wird diese jedoch nur gezahlt, wenn Sie generell nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten. Dabei spielt Ihr ausgeübter Beruf keine Rolle. Bei den meisten Versicherern tritt der Versicherungsfall ab einer maximalen Arbeitszeit von 3 Stunden pro Tag ein. Gute Policen zahlen die Rente zudem ab einer Erwerbsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten. Der größte Vorteil einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung liegt in der eingeschränkten Gesundheitsprüfung. Zudem werden hier im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung keine Berufe ausgeschlossen.
Über unser Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit Angebote zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung anzufordern.
Bitte beachten Sie, dass nur Anfragen mit vollständigen Kundendaten beantwortet werden können.
Die Dread-Disease-Versicherung
Policen mit einem Dread-Disease-Schutz werden häufig auch als Schwere-Krankheiten-Versicherung bezeichnet. Sie können sich je nach Tarif gegen die Folgen von schweren Krankheiten, einem Unfall oder dem Verlust bzw. der Beeinträchtigung von bestimmten Grundfähigkeiten absichern. Bei den meisten Versicherungen können Sie den Umfang des Versicherungsschutzes weitestgehend selbst bestimmen. Tritt der Versicherungsfall ein, erhalten Sie die vereinbarte Versicherungssumme auf einen Schlag ausgezahlt. Ob Sie aufgrund Ihrer Erkrankung noch arbeiten können, hat auf die Auszahlung der Versicherungssumme keinerlei Einfluss. Die meisten Policen bieten einen Versicherungsschutz bei Krebs, Multiple Sklerose, Lebererkrankungen, Lungenerkrankungen, Parkinson-Krankheit und Arthritis sowie auch nach einem Herzinfarkt oder Schlaganfall. Dazu lassen sich auch die verschiedenen Grundfähigkeiten wie Sprechen, Hören oder Sehen absichern. Vorteil dabei ist, dass die Versicherung unabhängig von einer eventuellen Berufsunfähigkeit zahlt. Allerdings ist hier keine Absicherung gegen eine Arbeitsunfähigkeit aus psychischen Gründen möglich.
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Die private Unfallversicherung
Hier erhalten Sie die vereinbarte Versicherungssumme, wenn Sie aufgrund eines Unfalls eine dauerhafte Beeinträchtigung erleiden. Bei den meisten Versicherern gilt hier ein Zeitraum von drei Jahren. Die Höhe der Leistung richtet sich dabei nach dem Grad der Beeinträchtigung. Bei den meisten Policen können Sie neben einer Einmalzahlung auch eine monatliche Rente vereinbaren. Da die meisten Menschen jedoch aus anderen Gründen wie Rückenleiden oder psychischen Erkrankungen aus dem Beruf ausscheiden, ist die Unfallversicherung nur ein schwache Alternative Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung ist ebenfalls eine Alternative Berufsunfähigkeitsversicherung. Verlieren Sie durch einen Unfall oder eine Erkrankung eine grundlegende Fähigkeit oder ist diese danach stark beeinträchtigt, so erhalten Sie vom Versicherer eine zuvor vereinbarte monatliche Rente. Zu den Grundfähigkeiten gehören unter anderem hören, sprechen, sehen, gehen und fühlen. Es spielt dabei keine Rolle, aus welchem Grund der Verlust bzw. die Beeinträchtigung eingetreten ist. Auch ist es für die Auszahlung der Rente unerheblich, ob Sie noch einem Beruf nachgehen können. Aufgrund der günstigen Prämien ist diese Versicherung ebenfalls eine gute Alternative Berufsunfähigkeitsversicherung.
Funktionsinvaliditätsversicherung
Diese Alternative Berufsunfähigkeitsversicherung ist relativ neu auf dem Versicherungsmarkt und wird noch nicht von sehr vielen Versicherern angeboten. Es handelt sich dabei um eine Mischung aus Unfall-, Grundfähigkeits- und Schwere-Krankheiten-Versicherung. Sie erhalten die vereinbarte monatliche Rente, wenn Sie zum Beispiel durch einen Unfall oder einem Schaden der inneren Organe Invalide werden. Weiterhin werden auch Leistungen gezahlt, wenn Sie beispielsweise nicht mehr gehen, hören oder sprechen können. Der Vorteil ist, dass viele Leistungen in einer Police zusammengefasst sind. Dies macht die Versicherung günstiger, als wenn Sie einzelne Policen abschließen. Allerdings sind die Voraussetzungen für die Rentenzahlung auch weitaus strenger. Entscheidend ist, dass die Krankheit einen bestimmten Schweregrad erreicht haben muss. Zudem zahlen die Versicherer nur dann, wenn die Erkrankung dauerhaft und nicht heilbar ist.
Fazit zur Alternative Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte immer die erste Wahl sein. Nur hier erhalten Sie eine monatliche Rente, wenn Sie nicht mehr zu mindestens 50 Prozent in ihrem bisherigen Beruf arbeiten können. Bei guten Policen spielt es dabei keine Rolle, ob Sie noch andere Tätigkeiten übernehmen können. Dazu leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung unabhängig davon ob eine Erkrankung oder ein Unfall zur Invalidität geführt hat. Auch psychische Erkrankungen werden dabei abgedeckt. Allerdings ist eine solche Police nicht ganz billig und auch die Hürden sind relativ hoch. Bevor Sie also ganz ohne Schutz dastehen, sollten Sie sich in jedem Fall für eine der genannten Alternative Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden. Welche hierbei am besten passt, hängt immer von Ihrem Beruf und den persönlichen Gegebenheiten ab.
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