Stabile Beiträge in der privaten Krankenversicherung
Bei welchen PKV Gesellschaften können Eltern Kinder alleine versichern?
Sind Kinder in der privaten Krankenversicherung generell alleine versicherbar?
Ja, Kinder sind allein privat versicherbar wenn:
- ein Elternteil schon in einer anderen privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist oder
- die Eltern in die PKV wechseln wollen
Übersicht – Bei welcher PKV sind Kinder alleine versicherbar?
PKV Unternehmen | Kinder alleine | Voraussetzungen |
Allianz | ja | ab dem 2. Lebensjahr in Volltarifen |
Alte Oldenburger | ja | ab dem 6. Lebensjahr, Antrag und U-Berichte und Zahnstatus sind erforderlich |
ARAG | ja | nur nach Prüfung |
AXA – DBV | ja | ab dem 16. Lebensjahr |
Barmenia | ja | aber: Versicherungsschutz besteht nicht ab Geburt, sondern frühestens mit Ausstellung der Antragsannahme, Antrag stellen nur mit allen beantworteten Gesundheitsfragen und U1- und U2-Berichten und Nachweis über eine bestehende private Pflegeversicherung (Nachweis nicht älter als 2 Monate) eines Elternteiles |
Bayer. Beamtenkrankenkasse | ja | in Vollversicherung, aber nur wenn mind. 1 Elternteil auch bei einem anderen Versicherer eine PKV inkl. Pflegeversicherung hat |
Concordia | nein | |
Continentale | nein | Ausnahme sind Kinder von Medizinern |
Debeka | ja | |
Signal Iduna – Deutscher Ring | ja | in Zusatz ab Geburt, in Vollversicherung ja, wenn ein Elternteil dabei oder Ausgleichsgeschäft bei Signal Iduna vorliegt (100 €/Monat), ab dem 4. Geburtstag Antragstellung problemlos |
DEVK | nein | geht nur wenn 1 Elternteil VN (Antragsteller) ist |
DKV | ja | |
Gothaer | ja | Kinder bzw. Minderjährige sind in KV voll versicherbar, auch in Ergänzungsversicherung, in Krankenhaustagegeld- und Pflegeversicherung |
Hallesche | ja | ab Geburt |
Hanse Merkur | ja | ab Geburt allein versicherbar, mit deutscher Vorversicherung reicht ein Antrag u. ein Nachweis, dass ein Elternteil eine PKV hat, ohne deutsche Vorversicherung (z.B. Geburt-zusätzlich das U-Heft) |
Inter | nein | ab Vollendung des 1. Lebensjahres, Antragsstellung erst nach dem 1. Geburtstag und 1 Elternteil muss zuvor bei der Inter voll versichert sein |
Landeskrankenhilfe | ja | Antragstellung mit Gesundheitsfragen und deutscher Vorversicherung |
LVM | ja | |
Mannheimer | nein | |
Münchener Verein | ja | Beginn ist abhängig von der Antragstellung und nur zum 1. des Folgemonats (Bsp. Antragstellung ist am 14.02./Beginn lt. Antrag ist am 01.03.), Antragstellung erfolgt mit Risikoerklärung |
Nürnberger | ja | ab Geburt, aber mit Gesundheitsprüfung |
Provinzial | ja | 1 Elternteil muss ebenfalls privat versichert sein (egal bei welcher Gesellschaft) |
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R+V | ja | ab dem 7. Lebensjahr |
Süddeutsche Krankenversicherung | ja | ab Geburt, Voraussetzung 1 Elternteil muss privat versichert sein (egal bei welcher Gesellschaft), Nachweis der letzten 6 Monate reicht aus |
Union Krankenversicherung | nein | nur durch individuelle Sondervereinbarungen |
uniVersa | ja | Kinder ab Vollendung des 2. Lebensjahres sind versicherbar, d. h. das Antrags- u. Beginndatum muss nach dem 2. Geburtstag liegen, dann stehen alle Tarife zur Auswahl. |
Württembergische | ja | ab Geburt oder es erfolgt eine Antragstellung spätestens zwei Monate nach Geburt, Voraussetzung ist hier, 1 Elternteil muss mind. seit 3 Monaten in dem Tarif versichert sein, in dem das Kind versichert werden soll, denn ein Kind kann nur max. den gleichen Leistungsumfang wie das Elternteil erhalten. |
Stand 02/2023, Angaben ohne Gewähr, da sich die Annahmerichtlinien der Versicherer von Zeit zu Zeit ändern.
Alles was Sie zu einem Anbieterwechsel wissen sollten:
In der PKV muss sich jede versicherte Person eigenständig versichern. Eine beitragsfreie Mitversicherung oder Familienversicherung gibt es in der PKV nicht.
Wird der elterliche Vertrag, bei dem die Kinder eingeschlossen sind, zu teuer oder es soll ein höherwertiger Versicherungsschutz (z. B. Ein- statt Zweibettzimmer) abgeschlossen werden, können Kinder zu einem anderen Anbieter wechseln, bei dem ein besseres Preis- /Leistungsverhältnis angeboten wird. Da Kindertarife ohne Rückstellungen kalkuliert werden ist ein Verlust von Rückstellungen nicht gegeben, da gar keine gebildet worden sind. Und mit Beginn der Ausbildung oder des Studiums wechseln die nun groß gewordenen Kinder in das gesetzliche Krankenkassensystem zurück.
- Ein besonderes Aufnahmerecht beim Versicherer der Eltern sind Neugeborene. Es findet hier keine Gesundheitsprüfung statt. Selbst bei schweren bis schwersten Erkrankungen oder Behinderungen des Kindes gibt es weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse. Wichtig ist nur, die Antragstellung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, das Baby nach Geburt erst bei den Eltern zu versichern. Nur wenn das Baby gesund und alles in Ordnung ist, ergibt ein Wechsel zu einem anderen Anbieter Sinn.
- Ein Anbieterwechsel ergibt nur Sinn, wenn das Kind gesund ist, denn der Gesundheitszustand des zu versicherten Kindes ist entscheidend.
Ein Anbieterwechsel wird immer als Neuabschluss gewertet. Alle Fragen im Antrag müssen lückenlos und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Es ist ganz wichtig, die Gesundheitsfragen sehr gewissenhaft zu beantworten. Oft wird eine begonnene Behandlung wie z. B. beim Kieferorthopäden wegen Fehlstellung des Gebisses und des Kiefers, vergessen. Auch psychische Erkrankungen sollen unbedingt mit angegeben werden.
Gut zu wissen: Falsche Angaben des Gesundheitszustandes können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen und das auch noch nach Jahren.
- Der Arbeitgeberzuschuss zu den Gesamtkosten besteht auch, wenn Kinder und Eltern bei verschiedenen Anbietern versichert sind.
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