Versicherungsrechner Gebäudeversicherung / Hausversicherung
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FAQ Wohngebäudeversicherung:
- Was ist versichert?
- Ist der Einschluss Elementar sinnvoll?
- Gebäudeversicherung im Hochwassergebiet
- Verbundene Gebäudeversicherung
- Kündigung Gebäudeversicherung / Info und Musterkündigungsschreiben
- Sonderkündigungsrecht Wohngebäudeversicherung nach Erwerb / Kauf
- Bestehende Gebäudeversicherung optimieren – Plan B?
- Warum Unterversicherungsverzicht sinnvoll ist
- Was tun im Schadensfall?
- Grobe Fahrlässigkeit – Die Versicherung zahlt nicht immer!
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Hinweis: Für die Berechnung einer Wohngebäudeversicherung wird der Versicherungswert 1914 benötigt. Diesen Wert sollten Sie in jedem Fall selbst neu berechnen und nicht aus der Police der Vorversicherung übernehmen. Wird bei Vertragsabschluss keine Wertermittlung vorgelegt, kann kein Unterversicherungsverzicht gewährt werden.
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit uns die Checkliste Wohngebaeudeversicherung mit Angaben zu Ihrem Objekt zukommen zu lassen. In diesem Fall erstellen wir Ihnen ein Versicherungsangebot.
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Gebäudeversicherung – Es geht um Ihre vier Wände!
Durch Sturm, Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser oder durch elementare Einflüsse, können folgenschwere Schäden an Ihrem Haus entstehen! Eine Gebäudeversicherung erstattet die Kosten für die Wiederherstellung Ihrer Immobilie. Bitte beachten Sie, dass Sie im Schadensfall keine beweglichen Gegenstände über die Gebäudeversicherung ersetzt bekommen, die sich im Gebäude befinden! Dies muss über eine Hausratversicherung versichert werden! Mit unserem Versicherung Rechner Gebäudeversicherung erhalten Sie schnell und einfach ein Versicherungskonzept, abgestimmt auf Ihre individuellen Bedürfnisse.
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Schützen Sie, was Ihnen lieb und teuer ist. Jetzt Beitrag Gebäudeversicherung berechnen!
Über eine Gebäudeversicherung lassen sich unterschiedliche Risiken versichern, ganz nach den Bedürfnissen des Eigentümers. Bei einer Gebäudeversicherung sind je nach Einschluss oder Tarifkombination auch z. B. Risiken wie die Beseitigung von Graffiti oder Übernahme der Hotelkosten mitversichert, wenn der Mieter nicht mehr in seine Wohnung kann, weil ein Großschaden dies nicht zulässt. Je nach Wohnort empfielt sich für Risikogebiete immer eine Gebäudeversicherung mit Elementar Einschluss. Über Versicherung Rechner Gebäudeversicherung erhalten Sie den gewünschten Versicherungsschutz, individuell abgestimmt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse. So haben Sie die Möglichkeit Ihr Wohngebäude schnell und gut zu versichern. Machen Sie jetzt Ihren persönlichen Preisvergleich Wohngebäudeversicherung. Neben den Onlinerechnern bieten wir auch Onlineberatung an und wir sind im Schadensfall für Sie da.
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Wohngebäudeversicherung – Erste Hilfe in stürmischen Zeiten
Ein Gebäude ist mit der Zeit zahlreichen Einflüssen ausgesetzt. Ungünstige Wetterlagen und Gefahren, die von Bränden und Wasserschäden ausgehen, können hohe Kosten verursachen. Insbesondere dann, wenn aufwendige Reparaturen, Instandsetzungen oder ein totaler Verlust drohen.
Mit einer Wohngebäudeversicherung können Sie sich als Versicherungsnehmer gegen solche Schäden absichern. Auch bei Abbrüchen oder der Einschaltung von Sachverständigen kann Sie Ihre Wohngebäudeversicherung unterstützen. Unter Umständen macht es auch Sinn, einen zusätzlichen Schutz abzuschließen.
Mit Versicherung-Rechner.de können Sie herausfinden, welcher Versicherer sich für Ihre Bedürfnisse am besten eignet – schnell, einfach und kostenlos.
Wohngebäudeversicherungen: nicht länger schutzlos ausgeliefert
Stürmische Zeiten herrschen mittlerweile auch hierzulande. Raue Wetterlagen führen dazu, dass Gebäude starke Schäden erleiden. Die Besitzer bleiben dann häufig auf einem großen Berg von Schulden sitzen. Bereits ein entwurzelter Baum kann dafür sorgen, dass ein Gebäude stark beschädigt wird. Abgedeckte Dächer und eingeschlagene Fenster sind nicht selten Folge von hierzulande wütenden Orkanen. Aber der finanzielle Ruin kann nicht nur durch Einwirkungen von außen drohen. Auch Feuer und Wasserschäden können dazu führen, dass ein Gebäude deutlich an Substanz verliert.
Wohngebäudeversicherung: Welche Schäden werden abgedeckt?
Auf den Punkt gebracht, tritt eine Wohngebäudeversicherung immer dann ein, wenn ein Brand, Leitungswasser oder ein Sturm Schäden an einem Gebäude verursacht haben.
Ihre Wohngebäudeversicherung schaltet sich bei folgenden Schadensursachen ein:
- Brand
- Explosion
- Implosion
- Blitzschlag
- Sturm (Windstärke 8 oder mehr)
- Hagel
- Überspannung
- Leitungswasser (verursacht durch Rohrbruch oder Frost)
Grundsätzlich dient die Wohngebäudeversicherung dazu, direkte Schäden an dem Gebäude abzusichern. Das heißt, Sie erhalten Hilfe, wenn das Mauerwerk, das Fundament oder das Dach Beschädigungen aufweist. Normalerweise schließen Anbieter auch Badewannen, Fußböden aus Parkett und die Heizungsanlage ein, da es sich dabei um feste Installationen handelt. Bei den Außenanlagen und Nebengebäuden gibt es keine einheitliche Regelung. Während einige Anbieter Carports, Garagen oder Geräteschuppen ganz selbstverständlich berücksichtigen, müssen diese bei anderen Anbietern zunächst festgeschrieben werden. Davon betroffen sind auch Zäune, Gartenmauern oder Unterbringungen für Mülltonnen.
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Verbundene Gebäudeversicherung – Was ist das?
In der verbundenen Gebäudeversicherung sind üblicherweise Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel versichert. Optional können zusätzlich weitere Elementarschäden, zum Beispiel durch Erdbeben oder Überschwemmungen, mitversichert werden. Wenn es zu Schäden kommt, leistet die verbundene Gebäudeversicherung Schadensersatz zur Wiederherstellung des Ursprungszustands. Der Abschluss der Gebäudeversicherung ist freiwillig. Die früher in einigen Bundesländern bestehende Pflicht zum Abschluss einer Feuerversicherung ist aufgehoben wurden. Die verbundene Gebäudeversicherung wird standardmäßig von den Versicherungsunternehmen angeboten. Es ist aber auch möglich, die Schadenkategorien Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel einzeln – ggf. bei unterschiedlichen Versicherern – zu versichern. Diese Stückelung ist theoretisch möglich, wird aber in der Praxis von den Gesellschaften nicht gewünscht bzw. angeboten.
Lohnt sich eine verbundene Gebäudeversicherung?
Für eine verbundene Wohngebäudeversicherung spricht der umfassende Versicherungsschutz und die Übersichtlichkeit. Ob Sie dabei auch weitere Elementargefahren mitversichern sollten, hängt von Ihnen selbst ab. Diese Zusatzversicherung ist meist mit Mehrkosten verbunden. Allerdings können Sie nach einem Elementarschaden nicht auf staatliche Aufbauhilfe hoffen, sofern Sie sich dagegen hätten versichern können. Hierzu eine genaue Aussage zu treffen, welche Region oder welches Bundesland dies betrifft, ist schwer, da es in der Bundesrepublik Deutschland teils Sache der einzelnen Bundesländer ist und eine Beteiligung des Bundes auch an Einzelfallentscheidungen hängt. Wählen Sie in der verbundenen Gebäudeversicherung einen Selbstbehalt, haben Sie günstigste Angebote unterschiedlicher Versicherer zur Auswahl. Ob Sie damit gegenüber einer verbundenen Gebäudeversicherung besser fahren, kann nur ein konkreter Kostenvergleich zeigen. Verzichten Sie im Rahmen von Einzelversicherungen auf bestimmte Schadenkategorien, senken Sie die Versicherungskosten deutlich. Sie müssen sich darüber bewusst sein, dass Sie dann bestimmte Risiken gegenüber der verbundenen Gebäudeversicherung in Kauf nehmen.
Unterschied zwischen Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung
Versicherungsnehmer fragen sich häufig, worin der Unterschied zwischen einer Wohngebäudeversicherung und einer Hausratversicherung liegt. Das ist ganz einfach zu erklären. Während die Wohngebäudeversicherung sich um feste Installationen kümmert, tritt die Hausratversicherung bei Beschädigungen von beweglichen Gütern ein. Deshalb ist es ratsam, beide Versicherungen abzuschließen, im besten Fall aus einer Hand.
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Welche Kosten übernimmt die Wohngebäudeversicherung?
Natürlich unterstützt Sie ihre Wohngebäudeversicherung bei den direkt entstandenen Schäden. Zudem steht sie Ihnen bei kniffligen Schadensregulierungen und bei Folgekosten zur Seite.
So übernimmt Ihre Wohngebäudeversicherung:
- Kosten für eine Reparatur und Instandsetzung
- Kosten für einen Gebäudeabbruch, Aufräumarbeiten oder die Grundstückssicherung
- Kosten für eine Neuerrichtung, wenn ein Totalschaden vorliegt (innerhalb von drei Jahren muss der Wiederaufbau starten, sonst entfällt der entsprechende Anspruch)
- Kosten für ein vorübergehend angemietetes Objekt, wenn das eigene durch den Schaden nicht bewohnbar ist.
- Kosten für entstandene Mietausfälle.
- Weitere Kostenübernahmen für behördliche Mehraufwendungen.
Erweitern Sie Ihre Basisleistungen
In einigen Fällen macht es Sinn, die Basisleistungen mithilfe von Zusatzbausteinen zu erweitern. Diese eignen sich in Kombination mit der Wohngebäudeversicherung dafür, einen umfassenden und individuellen Schutz zu gestalten. In Frage kommen beispielsweise Versicherungen gegen Elementarschäden oder Glasbruch. Letztere ist insbesondere für Besitzer von glasreichen Häusern empfehlenswert. Auch die Absicherung der Erdwärme- oder Solaranlage ist möglich.
Eine Elementarschadenversicherung ist ratsam
In den meisten Basistarifen sind Elementarschäden infolge von Erdbeben, Erdrutschen, Sturmfluten oder Schneelawinen nicht inbegriffen. Sogar Starkregen kann von der standardmäßigen Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen werden. Daher ist es in der Regel ratsam auch eine Elementarschadenversicherung abzuschließen, um das Gebäude beispielsweise auch vor Schäden durch schwere Schneelasten abzusichern.
Besonders empfehlenswert ist eine Elementarschadenversicherung für Menschen, die in Risikozonen leben. In Gebieten, die beispielsweise an der Elbe, Weser oder dem Rhein liegen, ist es wahrscheinlicher, dass Hochwasser den Keller fluten kann und somit Schäden anrichtet. Im Alpenraum fürchten Menschen allerdings häufig die Gefahr, die von Schnee und Eis ausgehen kann.
Aber Achtung! Ihr Versicherungsdienstleister kann von Ihnen verlangen, dass Sie bauliche Veränderungen vornehmen, damit Ihr Versicherungsschutz aufrechterhalten werden kann. Diese dienen dazu, das Gebäude bestmöglich vor Elementarschäden zu schützen. Sicherungsmaßnahmen für Fenster und Türen können beispielsweise das Eindringen von Wasser verhindern. Übrigens: Wenn bei Ihnen der Grundwasserspiegel besonders hochsteht, kann Ihr Gebäude schnell von einem Schaden betroffen sein.
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Wie kann Ihre Hochwasserversicherung gestaltet werden, um die Kosten der Versicherung zu reduzieren?
Der Mindestselbstbehalt je Schadenfall beträgt bei einer Elementar-/ Hochwasserversicherung 500 Euro und erhöht sich je nach ZÜRS-Klassifizierung. Um den Beitrag günstiger zu gestalten, kann der Versicherungsnehmer auch höhere Eigenbehalte wählen. Die Versicherungsgesellschaft leistet dann erst für Schäden über der festgelegten Mindestschadenhöhe. Wichtig bei der Beantragung einer solchen Elementar-/ Hochwasserversicherung ist, dass die Vereinbarung über die Mindestschadenhöhe in der Beratungsdokumentation ausgewiesen und somit zum Bestandteil des Antrages und später des Vertrages wird.
Elementar-Hochwasser-Versicherungen kosten nicht gerade wenig. Umso besser, wenn der Eigentümer zwischen verschiedenen Versicherungskonzepten wählen kann.
Was ist eine ZÜRS Zone?
Hierunter versteht man eine geographische Gebietseinteilung für Hochwasser mit Überschwemmungen, Rückstau, Starkregen und anderer Umweltrisiken, an der sich alle Versicherungsgesellschaften orientieren. Die Klassifizierung basiert auf Daten der Wasserwirtschaftsämter und Schadenstatistiken der vergangenen Jahrzehnte. Jeder Adresse in Deutschland wird so eine Gefährdungszone zugewiesen, die die Wahrscheinlichkeit eines Hochwassers mit Überschwemmung oder anderen Risikofaktoren wiederspiegelt.
ZÜRS kennt 4 Zonen:
- Gefährdungsklasse 1: statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre
- Gefährdungsklasse 2: statistisch 1 mal in 50 – 200 Jahren
- Gefährdungsklasse 3: statistisch 1 mal in 10 – 50 Jahren
- Gefährdungsklasse 4: statistisch 1 mal in 10 Jahren
Für „normale Gebäudeversicherungen“ haben Sie die Möglichkeit, unseren Versicherungsrechner zu nutzen. Gebäudeversicherungen in Hochwassergebieten mit Vorschäden sind Sonderrisiken. Wenn Sie hierzu ein Angebot wünschen, rufen Sie uns bitte unter 03644 / 51 80 18 an.
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Keine Risikozone, kein Problem?
Bei der Wohngebäudeversicherung liegt es nahe, davon auszugehen, dass ausschließlich Menschen, die in Risikogebieten wohnen, darauf angewiesen sind. Trotzdem sollten Sie daran denken, dass auch andernorts schwere Sommergewitter oder Herbststürme Gebäude gefährden und schwere Schäden verursachen können. Einige Meteorologen betonen, dass in den nächsten Jahren mit einer Zunahme von Unwettern zu rechnen ist. Da Elementarschäden bei Wohneigentum meist gravierend sind, ist ein Versicherungsschutz gegen Blitzschlag im Rahmen der Feuerversicherung und gegen Sturm und Hagel allgemein sinnvoll.
Wohngebäudeversicherung: Einschluss Mietausfallversicherung
Wenn der Mieter nicht mehr zahlt, hat der Vermieter ein Problem. Gründe dafür, warum die Miete ausbleibt, gibt es einige: Der Mieter ist schwer erkrankt, hat seinen Beruf verloren oder behält mutwillig das Geld ein – Mietnomaden. Die sogenannte Mietausfallversicherung bietet in diesem Fall Schutz und ersetzt die entstandenen Kosten. Auch gegen entstandene Sachschäden kann mitversichert werden. Oftmals kann eine Mietausfallversicherung für jede vermietete Wohnung einzeln abgeschlossen und die Versicherungssumme angepasst werden. Die dabei entstehenden Versicherungsgebühren liegen meist bei knapp 100 Euro.
Ist eine Wohngebäudeversicherung Pflicht?
Niemand kann Ihnen vorschreiben, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Trotzdem ist es in der überwiegenden Anzahl der Fälle sinnvoll, sich für einen solchen Schutz zu entscheiden. Schließlich können Schäden am Mauerwerk, an der Fassade oder dem Dach hohe Kosten nach sich ziehen, die nicht selten existenzbedrohend sind. Mit einer Wohngebäudeversicherung sind Sie geschützt, denn Sie erhalten schnelle Hilfe bei der Instandsetzung oder dem Wiederaufbau Ihres Gebäudes. Selbst wenn Ihr Eigentum einen Totalschaden erleidet, steht Ihnen Ihre Wohngebäudeversicherung zur Seite und errichtet Ihnen unter gewissen Voraussetzungen sogar ein neues Haus.
Hinzu kommt, dass bei der Finanzierung einer Immobilie nicht selten eine Gebäudeversicherung nachgewiesen werden muss. Das liegt daran, dass die Bank sichergehen will, dass der Käufer bei einer Beschädigung Geldmittel zur Verfügung hat, um das Haus wieder instand zu setzen.
Wenn Sie in einer Eigentumswohnung leben, sorgt in der Regel die Eigentümergemeinschaft oder Hausverwaltung für eine Gebäudeversicherung.
Wie berechnen Anbieter die Höhe der erforderlichen Versicherungssumme?
Zunächst geht der Anbieter immer von dem Neuwert Ihres Eigenheims aus. Mithilfe von verschiedenen Berechnungen kann die entsprechende Versicherungssumme herausgefunden werden. Beispielsweise kann der Versicherungsdienstleister mit dem sogenannten gleitenden Neuwert Ihre Versicherungssumme bestimmen. Dabei wird die Entwicklung des Wertes und der Baukosten regelmäßig miteinbezogen. Das hat den Vorteil, dass wenn ein Totalschaden eintritt, sich die Wiederaufbaukosten an der richtigen Versicherungssumme orientieren.
Auch mithilfe eines Gutachtens kann die Ermittlung erfolgen. Dabei legt ein Gutachter den Verkehrswert Ihres Gebäudes fest. Experten beklagen jedoch, dass der ermittelte Wert nicht selten geringer als die Kosten für den Wiederaufbau ist. Die monatlichen Beiträge bleiben bei dieser Ermittlungsform in etwa gleich.
Als dritte Option gibt es noch den Wohnflächentarif, bei dem sich die Versicherungssummen an der Hausgröße orientieren. Bei einem Totalverlust berücksichtigt der Versicherer dann den ortsüblichen Preis. Auch hier findet keine Anpassung der Versicherungssumme an die Entwicklung der Baupreise statt.
In der Regel ist es auch bei dem gleitenden Neuwert sinnvoll, einen Unterversicherungsverzicht mit dem Versicherer zu vereinbaren. Damit verhindern Sie, dass das Versicherungsunternehmen im Schadensfall prüft, ob Sie womöglich unterversichert waren.
Welchen Nutzen bietet der Unterversicherungsverzicht in der Gebäudeversicherung?
Bei der Gebäudeversicherung wird die Versicherungssumme in der Regel mit dem Wert 1914 ermittelt. Möchten Sie vermeiden, dass der Schaden im Falle einer Unterversicherung nur anteilig von der Versicherung beglichen wird, dann achten Sie darauf, dass im Vertrag eine Klausel zum Unterversicherungsverzicht eingeschlossen ist. Ein Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass der Versicherer im Schadensfall darauf verzichtet, zu überprüfen, ob eine Unterversicherung vorliegt. Sie können dann mit einer Schadensregulierung in Höhe der abgeschlossenen Versicherungssumme rechnen.
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Veränderungen am Gebäude anzeigen
Werden während der Vertragslaufzeit Veränderungen am Gebäude vorgenommen und erhöhen diese den Wert des Gebäudes, dann müssen Sie dies der Versicherung mitteilen. Sie müssen bei baulichen Maßnahmen Ihrer Anzeigepflicht nachkommen, damit der Unterversicherungsverzicht auch weiterhin gewährleistet werden kann. Wenn Sie diese Anzeigepflicht versäumen, übernimmt der Versicherer die Kosten im Schadensfall möglicherweise nur anteilig. Wichtig ist zudem, dass Sie gegenüber der Versicherungsgesellschaft wahrheitsgemäße Angaben über Ihr Gebäude machen. Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Täuschung kann die Klausel über den Unterversicherungsverzicht außer Kraft gesetzt werden. Neben dem Wert 1914 gibt es noch weitere Berechnungsarten zur Ermittlung der Versicherungssumme im Rahmen der Gebäudeversicherung. Gehen Sie bei jeder Berechnungsart so sorgfältig wie möglich vor, um die Gefahr einer Unterversicherung zu vermeiden und im Schadensfall eine angemessene Leistung zu erhalten.
Gebäudeversicherung Unterversicherung
Bei einer Sachversicherung wie der Gebäudeversicherung sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme den tatsächlichen Wert des Risikos abdeckt. Wurde die Versicherungssumme zu hoch gewählt, spricht man von einer Überversicherung. Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, handelt es sich um eine Unterversicherung und die Versicherungsgesellschaft kommt für den Schaden möglicherweise nur anteilig auf.
Gebäudeversicherung – Unterversicherung vermeiden
Wenn Sie eine Gebäudeversicherung abschließen, sollten Sie darauf achten, dass die Versicherungssumme angemessen ist. Viele Wohneigentümer können nur schlecht abschätzen, welchen Wert das Gebäude tatsächlich hat. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Sie können selbst einen Gutachter mit der Schätzung des Gebäudes beauftragen oder die Versicherungsgesellschaft bitten, einen Sachverständigen zu schicken. Ist ein Gutachten durch einen Sachverständigen nicht möglich, sollten Sie den Fragebogen zu Ihrem Gebäude möglichst gewissenhaft ausfüllen. Liegt der Wert Ihres Gebäudes über der Versicherungssumme, dann hat der Versicherer das Recht, den Schaden nur anteilig zu begleichen. Wenn der Wert des Gebäudes beispielsweise bei 400.000 Euro liegt und Sie eine Versicherungssumme von 200.000 Euro angegeben haben, dann werden auch nur 50 % des Schadens übernommen. Sie sollten beachten, dass eine Wohngebäudeversicherung nur Schäden am Gebäude selbst übernimmt. Für Möbel, Elektrogeräte und andere Gegenstände, die Sie in Ihrem Zuhause nutzen, kommt die Hausratversicherung auf.
Wohngebäudeversicherungen: Kosten und Vergleich
Es gibt keinen Pauschalpreis, an dem Sie sich bei einer Wohngebäudeversicherung orientieren können. In der Regel schwanken die Versicherungsprämien, je nach Gestaltung des Vertrages und nach Anbieter. Daher ist es unbedingt empfehlenswert, mithilfe von Vergleichsrechnern die Wohngebäudeversicherung mehrerer Anbieter unter die Lupe zu nehmen. Damit verhindern Sie, dass Sie zu viel zahlen oder zu wenig Schutz erhalten.
Übrigens: Wenn Ihr Gebäude den Eigentümer wechselt, transferiert sich die Wohngebäudeversicherung automatisch auf den Käufer. Nachdem er in das Grundbuch eingetragen wurde, hat er jedoch das Recht, innerhalb von vier Wochen den Versicherungsschutz zu kündigen.
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Versicherungsvergleich: Wie Sie bei der Wohngebäudeversicherung sparen können
Einige Anbieter räumen Rabatte ein, wenn Sie sich langfristig für das jeweilige Unternehmen entscheiden. Wenige Versicherer sehen die Möglichkeit vor, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, was die Versicherungsprämie weiter reduzieren kann. Neue Gebäude oder solche, die weniger als 10 Jahre alt sind, werden in der Regel besonders günstig bei der Wohngebäudeversicherung eingestuft.
Setzen Sie auf den Kombivorteil
Generell empfiehlt es sich, die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung von einem Anbieter zu wählen. Das hat den Vorteil, dass es im Schadensfall nicht zu Unstimmigkeiten im Hinblick auf die Zuständigkeit kommt. Der Bezug aus einer Hand kann aber auch preisliche Vorteile mit sich bringen. Nicht selten werben Versicherer damit, dass sie einen Kombivorteil mit bis zu 5 % ermöglichen. Trotzdem sollten Sie jedoch die Versicherungsbedingungen und das Serviceangebot der Anbieter vor Abschluss vergleichen.
Steuerliche Absetzbarkeit der Wohngebäudeversicherung
Vermieter und Eigennutzer können die Wohngebäudeversicherung grundsätzlich nicht steuerlich absetzen. Für Vermieter besteht jedoch die Möglichkeit, die Kosten der Gebäudeversicherung komplett auf die Mieter umzulegen. Zu diesem Zweck müssen die detaillierten Versicherungskosten in der Nebenkostenabrechnung angegeben werden bzw. in den Betriebskosten abgerechnet werden. Der Vermieter kann so Kosten sparen, die Mieter müssen diese Kostenumwälzung akzeptieren.
Absetzung nur bei gewerblicher Nutzung
Die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung können generell nur dann von der Einkommenssteuer abgesetzt werden, wenn das betreffende Gebäude vermietet wird. Dagegen kann eine Wohngebäudeversicherung für eigengenutzte Gebäude nicht steuerlich geltend gemacht werden. Vom Staat werden nur solche Ausgaben steuerlich gefördert, die zur Sicherung der eigenen Person eingesetzt werden. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass der Allgemeinheit durch den Abschluss einer solchen Versicherung unter Umständen hohe Kosten erspart werden.
Wenn Sie ein Gebäude gewerblich vermieten, haben Sie die Möglichkeit, die Prämie für die Gebäudeversicherung als betriebliche Ausgaben zur Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend machen. Allerdings müssen Sie die mit der Vermietung erzielten Einnahmen gegenrechnen. Neben der Gebäudeversicherung können Sie auch die Prämien zur Hausratversicherung, Privathaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Gewässerschadenhaftpflicht, Krankenversicherung, Lebens- oder Rentenversicherung sowie zur Unfallversicherung von der Steuer absetzen.
Absetzbarkeit in der Höhe begrenzt
Die Höhe der jährlichen Absetzbarkeit ist auf einen Betrag von 1.900 Euro begrenzt. Im Jahre 2010 wurde das Bürgerentlastungsgesetz eingeführt. Seitdem können die Beiträge zur Krankenversicherung noch zusätzlich abgesetzt werden. Durch diese Änderung ist der maximal absetzbare im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Vor Einführung des Gesetzes konnten maximal 1.500 Euro jährlich von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Dieser Betrag galt allerdings inklusive der Krankenversicherung. Da der Höchstbetrag zumeist schon durch die Prämien zur Krankenversicherung erreicht wurden, konnten andere Versicherungen oftmals nicht mehr abgesetzt werden.
Gebäudeversicherung – Was tun im Schadensfall?
Ein Schaden am Wohngebäude ist immer ärgerlich, ist man aber gut versichert, übernimmt die Versicherungsgesellschaft zumindest die Schadensregulierung. Damit die Versicherung auch tatsächlich für den Schaden aufkommt, gilt es jedoch einiges zu beachten.
Gebäudeversicherung – Schaden schnellstmöglich melden
Wenn Sie einen Schaden am Gebäude feststellen, sollten Sie diesen der Versicherung so schnell wie möglich melden. Bei der Gebäudeversicherung herrscht Anzeigepflicht und Sie haben in der Regel nur wenige Tage Zeit, diese wahrzunehmen. Bei vielen Versicherungsanbietern bleibt Ihnen nur eine einwöchige Frist, um den Schaden zu melden. Wenden Sie sich also umgehend an den Versicherer. Sie können sich bei Ihrem Versicherer zunächst telefonisch melden. Bei dem Telefongespräch erhalten Sie möglicherweise weitere Anweisungen, wie Sie sich zu verhalten haben. Diese Anweisungen können auch Maßnahmen zur Abwendung eines weiteren Schadens beziehungsweise Minderung des Schadens beinhalten. Als Versicherungsnehmer haben Sie ohnehin die Pflicht, den Schaden zu mindern beziehungsweise abzuwenden. Das kann beispielsweise bedeuten, dass Sie bei einer Beschädigung des Daches dafür sorgen müssen, dass es nicht zu weiteren Schäden durch Regen kommt.
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Dokumentieren Sie den Schaden
Bevor die Schadensregulierung erfolgen kann, schicken Versicherungsunternehmer in der Regel einen Gutachter, der den Schaden überprüfen muss. Für Sie als Versicherungsnehmer bedeutet das, dass Sie die beschädigten Sachen beziehungsweise Schadensstelle möglichst unberührt lassen sollten. Ist das nicht möglich, weil beispielsweise weiterer Schaden abgewendet werden muss, dann sprechen Sie gegebenenfalls notwendige Maßnahmen mit der Versicherung ab. Ansonsten sollten Sie den Schaden so lange unverändert lassen, bis dieser vom Gutachter erfasst und von der Versicherung freigegeben wurde. Müssen Sie den Schaden beheben, dokumentieren Sie diesen anhand von Fotos. Auch ein Zeuge kann hier hilfreich sein.
Untersuchungen durch die Versicherung
Im Schadensfall müssen Sie dem Versicherer Untersuchungen, die zur Aufklärung des Schadens beitragen, gestatten. Wichtig ist außerdem, dass Sie erforderliche Belege und Rechnungen für die Schadensregulierung bereithalten.
Grobe Fahrlässigkeit – Die Versicherung zahlt nicht immer!
Müssen Versicherer bei Grober Fahrlässigkeit zahlen? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die meisten Gesellschaften unterscheiden zwischen Basis-, Komfort- und den Rund-um-glücklich-Tarifen. Eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, die lt. ihrer Bedingungen nicht auf eine Einrede bei grober Fahrlässigkeit verzichtet, ist im Schadenfall auch bei kleineren Vergehen von der Leistungspflicht befreit.
So reicht schon ein kurzer Gang zur Toilette oder zur Tür und das unbeaufsichtigte Essen auf dem Herd kann z.B. einen Ölbrand in der Dunstabzugshaube auslösen. Selbst bei schnellem Löschen, können mehrere zehntausend Euro Schaden entstehen. Auch ein gekipptes Fenster, das sich Einbrecher zu nutzen machen, kann zu einer Schadenablehnung wegen grober Fahrlässigkeit führen. Die meisten Schäden in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung werden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Umso wichtiger ist es, bei Abschluss eines Vertrages einen Verzicht auf die Einrede wegen grober Fahrlässigkeit zu vereinbaren. Achtung! Hier sollte der Verzicht unbedingt 100% der vereinbarten Versicherungssumme und nicht nur Teilzahlungen abdecken.
Eine kritische Prüfung der Vertragsdetails ist besonders wichtig. In vielen Verträgen wird zwar einerseits auf die Einrede wegen grober Fahrlässigkeit verzichtet, andererseits aber eine prozentuale Regelung zur Versicherung- bzw. Schadensumme oder ein pauschaler Maximalbetrag festgelegt.
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So kündigen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung
Sie haben einen Vergleich angestellt und möchten gerne zu einem anderen Versicherer wechseln?
Die Kündigung einer Gebäudeversicherung will gut überlegt sein! Bevor Sie sich entscheiden eine Wohngebäudeversicherung zu kündigen, empfehlen wir Ihnen als Alternative immer die Optimierung der bestehenden Gebäudeversicherung als Plan B in Betracht zu ziehen.
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Welche Modalitäten sind bei der Kündigung der Gebäudeversicherung zu beachten?
Eine Kündigung der Gebäudeversicherung ist nicht ohne weiteres möglich. Es sind Fristen, Zeitpunkte, Informationspflichten und Formvorschriften zu beachten. Eine Gebäudeversicherung ganz aufzulösen und auf Versicherungsschutz zu verzichten, empfiehlt sich nicht. Wenn der Versicherungsfall eintritt, sind die Schadenhöhen in einigen Fällen beträchtlich und existenzgefährdend. Bei Immobilienfinanzierungen stellt sich die Frage eines Versicherungsverzichts nicht, da das Bestehen einer Gebäudeversicherung Bedingung für die Kreditauszahlung ist.
Die Kündigungsregeln sind in den Allgemeinen Gebäude Versicherungsbedingungen und im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) niedergelegt.
Kündigung: Gebäudeversicherung ordentlich beenden
Die ordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung stellt den Normalfall dar. Häufig werden Gebäudeversicherungen auf 3 oder 5 Jahre abgeschlossen. Nach dieser Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch stillschweigend um ein weiteres Jahr. Eine ordentliche Kündigung ist bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres möglich. Dabei ist eine dreimonatige Kündigungsfrist zu beachten.
Bei Finanzierungen von Wohneigentum kann die Wohngebäudeversicherung nicht aufgelöst werden, solange die Finanzierung besteht. Wenn der Versicherer gewechselt werden soll, ist in vielen grundbuchlich gesicherten Kreditverträgen die Zustimmung des Kreditgebers erforderlich. Der Kreditgeber darf eine Sicherungsbestätigung durch das neue Versicherungsunternehmen verlangen.
Über die ordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung hinaus gibt es außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten. Hierfür gibt es besondere Voraussetzungen und es gelten andere Fristen. In jedem Fall muss die Kündigung auch in Schriftform mit Unterschrift des Versicherungsnehmers an den Versicherer versandt werden.
Musterkündigungsschreiben Gebäudeversicherung:
Hier stellen wir Ihnen Muster-Kündigungsschreiben zu verschiedenen Anlässen zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die Vorlagen erst nach ausführlichen Informationen.
Muster_Gebaeudeversicherung_kuendigen
Muster_Gebaeudeversicherung_kuendigen_nach_Gebaeudeerwerb
Muster_Gebaeudeversicherung_kuendigen_Sonderkuendigungsrecht_nach_Beitragsanpassung
Muster_ Gebaeudeversicherung_kuendigen_nach_Schaden
Kuendigung_Gebaeudeversicherung_nach_Gebaeudeerwerb
Kuendigung_Gebaeudeversicherung_Sonderkuendigungsrecht_nach_Beitragsanpassung
Kuendigung_Gebaeudeversicherung_nach_Schaden
Kuendigung_Gebaeudeversicherung
Außerordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung
Unter gewissen Umständen erhalten Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Kündigung der Gebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel
Unser Muster_Kuendigung_Gebaeudeversicherung_nach_Gebaeudeerwerb finden Sie hier.
Wenn das Wohneigentum an einen Dritten veräußert wird, endet der bisherige Versicherungsschutz nicht automatisch. Die bestehende Wohngebäudeversicherung geht auf den Käufer über. Die Veräußerung ist vom bisherigen Eigentümer oder dem Käufer der Versicherung unverzüglich spätestens mit Eintragung ins Grundbuch anzuzeigen. Für den Erwerber und die Versicherung ergibt sich aus der Veräußerung ein besonderes Kündigungsrecht. Der Käufer kann die Gebäudeversicherung mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Bei einer sofortigen Kündigung endet der Versicherungsschutz am Tag der grundbuchamtlichen Eintragung, in vielen Fällen rückwirkend! Die Versicherungsgesellschaft kann Ihrerseits dem Erwerber mit einmonatiger Frist kündigen. Das außerordentliche Kündigungsrecht erlischt binnen eines Monats nach Kenntnis über die Veräußerung. Nach Ablauf dieser Fristen erlischt das Kündigungsrecht und es gelten die Regelungen für eine ordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung.
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Kündigung einer Gebäudeversicherung wegen Beitragserhöhung
Wenn das Versicherungsunternehmen die Prämien erhöht, steht dem Versicherungsnehmer grundsätzlich ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Er kann binnen eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung die Versicherung kündigen. Die Versicherer weisen aber hierzu in dem Beitragserhöhungsschreiben separat hin.
Kündigung der Gebäudeversicherung im Schadensfall
Ist der Versicherungsfall eingetreten, besteht ein beiderseitiges außerordentliches Kündigungsrecht. Der Versicherungsnehmer kann die Wohngebäudeversicherung innerhalb eines Monats nach Auszahlung bzw. Ablehnung einer Entschädigung kündigen. Die Kündigung der Gebäudeversicherung wird dann zur Hauptfälligkeit wirksam.
Kündigungsrecht – Kurz und knapp
Eine Kündigung können Sie immer drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres umsetzen. Haben Sie sich mehrere Jahre bei einem Anbieter verpflichtet, müssen Sie das festgeschriebene Vertragsende berücksichtigen. In manchen Fällen kommt Ihnen aber auch ein außerordentliches Kündigungsrecht zugute. Bei einem Versicherungsfall können Sie innerhalb eines Monats kündigen. Das außerordentliche Kündigungsrecht greift auch dann, wenn Ihr Versicherungsdienstleister seine Beiträge erhöht, ohne dass der gleitende Neuwert oder ein zusätzlich vereinbarter Versicherungsschutz dafür verantwortlich sind.
Beachten Sie, dass Sie in diesem Fall vier Wochen ab Erhalt der Beitragserhöhung Zeit haben. In jedem Fall sollten Sie Ihre Kündigung per Einschreiben mit einem Rückschein verschicken. Damit können Sie nachvollziehen, ob der Versicherer Ihr Kündigungsschreiben erhalten hat. Wichtig ist, dass Sie auf dem Dokument Ihre Versicherungsnummer festhalten.
Unser Tipp: Kündigen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung erst, wenn Sie sich Angebote für einen neuen Vertrag eingeholt haben. So gehen Sie sicher, dass Sie einen reibungslosen Wechsel zu einem neuen Anbieter umsetzen können.
Die Alternative zur Kündigung: Optimierung des bestehenden Versicherungsvertrages
Sie erteilen uns den Auftrag die bestehende Wohngebäudeversicherung des Verkäufers Ihrer Immobilie zu überprüfen. In unserer Funktion als Versicherungsmakler haben wir Zugang zu fast allen namhaften Versicherungen und zu deren Wohngebäudeversicherungskonzepten.
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Als Käufer haben Sie nämlich das Wahlrecht in den Vertrag Ihres Verkäufers als neuer Eigentümer der Immobile einzusteigen oder Ihr Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Auch wenn Sie schon länger Eigentümer sind, bietet sich von Zeit zu Zeit die Überprüfung bestehende Wohngebäudeversicherungen an.
Sofort nach Auftragserteilung pflegen wir den Vertrag in Ihren persönlichen digitalen Kundenordner ein und Sie erhalten die Zugangsdaten zu Ihrem Ordner.
Im Anschluss erstellen wir für Sie zusammen mit der Versicherung Ihres Verkäufers Angebote zur Optimierung des bestehenden Vertrages und stellen Ihnen diese in Ihrem digitalen Kundenordner zur Verfügung. Nach einem gemeinsamen Online-Besprechungstermin entscheiden Sie, ob der Vertrag so belassen werden soll wie er ist, ob unsere Optimierungsvorschläge umgesetzt werden sollen, oder ob der Vertrag bei einem anderen Versicherer neu platziert wird.
Und das Beste zum Schluss. Wenn Sie sich dazu entscheiden Ihre Gebäudeversicherung durch unser Haus betreuen zu lassen, verzichten wir auf die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 Euro plus Mehrwertsteuer und Sie erhalten als Dankeschön für Ihr Vertrauen unsere nützliche Schlüsselfundmarke.
Wenn Sie Fragen haben, freuen wir uns über Ihren Anruf. Ergänzend haben Sie jederzeit die Möglichkeit, in unserem Online-Terminkalender einen Besprechungstermin zu reservieren oder unser Kontaktformular zu nutzen.
Beim Preisvergleich Wohngebäudeversicherung nicht nur auf die Prämie achten
Natürlich ist die Höhe der Versicherungssumme ein entscheidender Faktor, wenn es um den Preisvergleich Wohngebäudeversicherung geht. Um allerdings im Schadensfall nicht im Regen zu stehen, sollten Sie neben dem Beitrag auch die angebotenen Leistungen genau im Auge behalten. Achten Sie insbesondere auf eventuelle Ausschlüsse, bei denen sich die Versicherung von einer Leistung entbindet. Diese tauchen erfahrungsgemäß im Kleingedruckten der jeweiligen Versicherungsbedingungen auf. Ein ganz entscheidender Punkt ist dabei die Absicherung bei grober Fahrlässigkeit. Als grob fahrlässiges Verhalten gilt beispielsweise das Verlassen der Wohnung, ohne vorher die Waschmaschine oder den Geschirrspüler auszuschalten. Achten Sie also genau darauf, dass die Versicherungsbedingungen keine Klausel enthalten, die eine Leistung bei grober Fahrlässigkeit reduziert oder komplett ausschließt.
Welche Leistungen die Police abdecken sollte
Bei den meisten Anbietern können Sie sich den Leistungsumfang der Wohngebäudeversicherung individuell zusammenstellen. Dabei lohnt es sich beim Preisvergleich Wohngebäudeversicherung auf Assekuranzen zu achten, die verschiedene Leistungspakete anbieten. Diese sind zumeist günstiger, als wenn Sie alle Leistungen einzeln bezahlen müssen. Wichtig ist, dass die Wohngebäudeversicherung auch für vorhandene Nebengebäude wie beispielsweise die Garage gilt. Versichert sind dabei immer die Gebäude an sich sowie alle fest mit diesen verbundenen Einbauten. Hierzu gehört auch die Küche oder das Bad. Zu den Grundleistungen gehört bei den meisten Anbietern die Absicherung bei Schäden durch Sturm, Hagel, Brand oder Leitungswasser. Dazu bieten Versicherungen noch die Möglichkeit, weitere Leistungen optional zu vereinbaren. Besitzen Sie beispielsweise einen Öltank, dann sollten Sie sich gegen durch auslaufendes Öl verursachte Schäden ebenfalls absichern. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit auch die durch Abriss- und Aufräumarbeiten entstandenen Kosten abzusichern. Für den Fall, dass Sie Wohnungen vermietet haben, können Sie sich auch gegen einen entstandenen Mietausfall versichern. Wie Sie sehen, sind die erforderlichen Leistungen der Wohngebäudeversicherung sehr individuell und immer von den jeweiligen Gegebenheiten abhängig. Aus diesem Grund sollten Sie sich für einen Preisvergleich Wohngebäudeversicherung immer ausreichend Zeit nehmen und sich genau überlegen, welcher Versicherungsschutz tatsächlich benötigt wird. So können Sie vermeiden, dass Sie gegen eine konkrete Gefahr nicht abgesichert sind oder eventuell für Leistungen bezahlen, die gar nicht benötigt werden. Und zu guter letzt sollte auch die Hausratversicherung nicht vergessen werden!
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Die Wahl für die richtige Wohngebäudeversicherung fällt nicht leicht. Das liegt nicht zuletzt daran, dass es viele Angebote gibt und Interessierte unsicher sind, welche Bausteine für sie entscheidend sind. Mit Versicherung-Rechner.de gelingt der Vergleich von Wohngebäudeversicherungen einfach und schnell. Nach der Angabe weniger Informationen erhalten Sie verschiedene Angebote von uns. Gerne beraten wir Sie auch individuell und persönlich. Damit können wir Ihnen maßgeschneiderte Versicherungsangebote erstellen, die Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechen. Wenden Sie sich dafür an unsere kompetenten Versicherungsexperten, die Ihnen kostenlos zur Verfügung stehen.
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