Übertragungswerte PKV private Krankenversicherung Bedeutung

Welche Bedeutung haben Übertragungswerte in der privaten Krankenversicherung / PKV

Als Übertragungswert bezeichnet man in der PKV den seit Januar 2009 übertragbaren Teil der Alterungsrückstellung. Erst bei einem PKV Wechsel von einer Gesellschaft zur anderen bekommt der Übertagungswert seine besondere Bedeutung, denn er wird zum nächsten Versicherer mitgenommen.

Was sind Altersrückstellungen?

Die finanzielle Vorsorge, um die Beiträge zur privaten Krankenversicherung auch im Alter bezahlbar zu machen, nennt sich Altersrückstellung. Die so vom Versicherten angesammelten Werte, werden von der Gesellschaft angelegt und verzinst. Der Übertragungswert ist allerdings nur ein Teil der Altersrückstellung. Der Gesamtheit der Altersrückstellungen kommt mit zunehmendem Lebensalter immer mehr Bedeutung zu.

Wie wird der Übertragungswert berechnet?

Welche Bedeutung haben Übertragungswerte in der privaten Krankenversicherung / PKV bei einem Versicherungswechsel der Gesellschaft

Altersrückstellungen werden prozentual am Gesamtbeitrag bemessen. Der sogenannte Übertragungswert errechnet sich aus zwei Komponenten. Zum einen aus dem gesetzlichen Beitragszuschlag von 10% und zum anderen aus den jährlichen Alterungsrückstellungen, die in ihrer Höhe dem Niveau des brancheneinheitlichen Basistarif entsprechen.

Bei einem Versichererwechsel zwischen zwei Privaten Krankenversicherern werden die Altersrückstellungen zum Teil weitergegeben. Dieser Teil wird als Übertragungswert ausgewiesen. Beim Wechsel von der PKV in die GKV gehen die kompletten Alterungsrückstellungen verloren.

Die wenigsten PKV Versicherten sind im Basistarif versichert. Der Basistarif hat Leistungen ähnlich der GKV. Je höherwertiger ein Tarif, desto mehr Altersrückstellungen werden gebildet. Die Anteile der Altersrückstellungen, die über den Wert der Anteile eines Basistarifes hinausgehen, werden bei einem Versichererwechsel im Übertragungswert nicht berücksichtigt. Diese Überschüsse verbleiben beim alten Krankenversicherer. Gewinner eines solchen Versichererwechsels ist bei allen Ersparnissen des Versicherten immer auch die Gesellschaft und die dort versicherten Personen.

Beitragserhöhung private Krankenversicherung. Das ist ärgerlich. Billiganbieter locken mit vermeintlich günstigen Tarifen. Sie haben nun ein Sonderkündigungsrecht. Was tun? Der Wechsel der Versicherungsgesellschaft lohnt sich bei weitem nicht immer.

Lohnt sich für Sie ein Wechsel Ihrer PKV?

Ob sich ein Wechsel rentiert hängt aber nicht nur vom Beitrag, sondern auch von der Qualität und Güte der gewählten Zieltarife ab. Wirbt die neue Gesellschaft mit einem super Preis- Leistungsversprechen, geht das fast immer zu Lasten der Beitragsstabilität. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass von der neuen Versicherung Gesundheitsfragen getellt werden. Werden diese nicht sauber beantwortet, besteht die Gefahr einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Kündigt die neue Versicherung dann aufgrund nicht gemachter Angaben den Versicherungsschutz, bleibt meist nur noch der Basistarif. Auch hat die neue Gesellschaft für bestimmte Leistungen wie z.B. Zahnersatz in der Regel neue Wartezeiten.

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Lohnt sich ein Wechsel in der PKV?

Durch diese Vorgangsweise zur Berechnung eines „fiktiven“ Übertragungswert, kommt es  bei langen Vertragslaufzeiten in Hochleistungstarifen zu enormen Differenzen zu den tatsächlich angesammelten Alterungsrückstellung. Damit wird ein Versichererwechsel finanziell unattraktiv. Wenn man sich mit dem Wechselgedanken trägt, sollte man sich der Bedeutung des Übertragungswert bewusst sein und unbedingt vorab diesen beim aktuellen Versicherer anfordern.

Für wen kommt ein Wechsel der PKV in Frage?

Der Gesundheitsreform 2007 kommt in der Geschichte der PKV eine ganz besondere Bedeutung bei. Mit der Einführung des  GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes wurden die Privaten Krankenversicherer zur Abgabe von Teilen der Altersrückstellungen verpflichtet. Bis dahin gingen den PKV Versicherten Ihre Altersrückstellungen bei einem Anbieterwechsel verloren. Dieser Nachteil sollte durch das neue Gesetz ausgeräumt werden. Alle PKV Verträge, die seit dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden, profitieren von diesem Gesetz.

Während zu dieser Zeit in den Tarifen noch zwischen Mann und Frau unterschieden wurde, erfolgte nach dem 21.12.2012 nur noch eine Versicherung in Unisex-Tarifen. Auch diese Tarife bilden Altersrückstellungen, von denen ein Teil im Rahmen des Übertragungswert zu einer andere Gesellschaft mitgenommen werden kann.

Übertragungswert PKV – FAQ

In der privaten Krankenversicherung werden Altersrückstellungen gebildet. Das ist das Prinzip der privaten Krankenversicherung. Kündigt man seinen bestehenden Vertrag und wechselt von einer in die andere private Krankenversicherung, geht immer zumindest ein Teil dieser Altersrückstellungen verloren. Den Teil der Altersrückstellungen, den man zur nächsten Krankenversicherung mitnehmen darf, nennt man Übertragungswert. Bei Verträgen die vor dem 01.01.2009 geschlossen wurden gehen die Altersrückstellungen komplett verloren. Für diese Verträge gibt es nur bei einem Wechsel innerhalb der Gesellschaft einen „Übertragungswert“. Also Vorsicht beim Versicherungswechsel es geht immer zumindest ein Teil der Rücklagen verloren. Für Verträge mit Beginn vor dem 01.01.2009 raten wir von einem Wechsel der Gesellschaft gänzlich ab!

Gibt es eine Begrenzung für den Übertragungswert?

Bei einem Versichererwechsel in der privaten Krankenversicherung ist die Höhe des Übertragungswertes auf die Altersrückstellungen begrenzt, die man im Basistarif hätte erwerben können. On Top kommt dann noch der gesetzliche Zuschlag. Auch dieser kann bei einem Versichererwechsel in die neue PKV mitgenommen werden.

Anders verhält es sich beim einem Tarifwechsel innerhalb der gleichen Gesellschaft. Hier bleiben alle Altersrückstellungen erhalten.

Wie berechnet man den Übertragungswert einer PKV?

Grundsätzlich bildet der Basistarif der privaten Krankenversicherung die Grundlage für die Berechnung des Übertragungswertes, da es sich hierbei um einen gesetzlich vorgeschriebenen einheitlichen Tarif mit vergleichbarem Leistungsniveau zur gesetzlichen Krankenversicherung handelt . Eine allgemeingültige Formel gibt es allerdings nicht. Die Berechnung ist für jeden Privatversicherten ganz individuell. Das resultiert aus den verschiedenen Faktoren, die in die Berechnung einfließen:

  • Abschlussdatum der privaten Krankenversicherung
  • Alter bei Vertragsabschluss
  • Vertragslaufzeit
  • abgeschlossener Tarif
  • ggf. Berücksichtigung von durchgeführten Vertrags- oder Tarifänderungen während der Vertragslaufzeit
Wo wird der Übertragungswert ausgewiesen?

Der Gesetzgeber hat die privaten Krankenversicherer verpflichtet, die Übertragungswerte für jeden Versicherten einmal im Jahr auszuweisen. Diese Information wird automatisch versendet. Man kann aber auch jeder Zeit den aktuellen Übertragungswert bei seiner privaten Krankenversicherung anfordern.

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