Tarifwechsel private Krankenversicherung
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…auch wenn Ihre Versicherung mal nicht so möchte wie Sie!
Abweichungen in der Risikoprüfung
Die Risikoprüfung wird von den Krankenversicherern zur Berechnung des Beitrags herangezogen. Vor Aufnahme in die private Krankenversicherung wird bei allen neuen Mitgliedern eine Gesundheitsprüfung durchgeführt.
Vom Ergebnis des Gesundheitszustandes hängt im Wesentlichen auch der spätere Beitrag ab. Seit einiger Zeit nutzen viele Versicherungen hierfür eine neue Software namens Aktuar-Med. Diese ermöglicht eine maschinelle und softwaregestützte Risikoprüfung. Glaubt man den Entwicklern des Tools, so ermöglicht Aktuar-med eine risikogerechte Gesundheitsprüfung, ohne dass es dabei zu unterschiedlichen Annahmeerscheinungen kommt. Der große Vorteil dabei soll in stabileren Beiträgen liegen.
Die Tricks der Krankenversicherungen mit Aktuar-Med
Einige Krankenversicherer setzen die Software jedoch nicht nur zur Risikoprüfung ein, sondern entwickeln damit auch neue Tarife. Für den Fall, dass Bestandskunden dann in einen dieser Tarife wechseln möchten, wird der Tarifwechsel unter Berufung auf die unterschiedlichen Kalkulationsstrukturen abgelehnt. Mit diesem Trick soll das Tarifwechselrecht der Versicherten, welches im Versicherungsvertragsgesetz klar geregelt ist, ausgehebelt werden. Eine der Versicherungen, die diese Praxis betreiben, ist die Allianz Private Krankenversicherungs AG (APKV). Diese führte im Jahre 2007 ihren neuen AktiMed-Tarif ein. Der Tarif ermöglicht für gesunde Versicherte besonders günstige Beiträge. Hier wurde die Schwelle für Risikozuschläge niedriger angesetzt als bei den älteren Tarifen. Bei Versicherten, welche nun in den AktiMed-Tarif wechseln wollten, wurde hierfür ein „Tarifstrukturzuschlag“ von staatlichen 20 Prozent erhoben.
Niederlage vor Gericht
Allerdings hatten die Versicherungsmanager der Allianz hier die Rechnung ohne die Beamten in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gemacht. Diese untersagten der Allianz die Erhebung des Zuschlags mit dem Hinweis, dass es sich hier um einen rechtswidrigen Trick handele. Dies sah die Versicherung jedoch anders und zog gegen das Verbot vor Gericht. Nach mehreren Instanzen hat nun das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz der Bafin recht gegeben. Der Tarifstrukturzuschlag sei definitiv rechtswidrig und darf bei einem Tarifwechsel nicht erhoben werden. Kunden, die beim Abschluss einer Krankenversicherung bei der Allianz gesund waren, dürfen jederzeit kostenlos in einen anderen Tarif wechseln. Die bereits erhobenen Zuschläge müssen von der Allianz allesamt wieder an die betroffenen Kunden erstattet werden.
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