Beim Gehen entstehen neue Wege
Was kommt nach dem Referendariat?
Schon einmal vom Notarassessor gehört?
Rechtsanwalt in der freien Wirtschaft, Staatsanwalt, Richter oder Notar – dies sind theoretisch die Laufbahnmöglichkeiten nach dem Referendariat und dem bestandenen 2. Staatsexamen. Während des Studiums der Rechtswissenschaften obliegt jedem Studenten die Wahl zwischen einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung. Wir empfehlen immer, sich zumindest über einen Optionstarif den Weg in die private Krankenversicherung offen zu halten. So können Sie sich bereits in jungen Jahren einen guten Gesundheitszustand „archivieren“. Im Referendariat besteht in einigen Bundesländern Beihilfeanspruch. Wenn dem so ist, ergibt die gesetzliche Krankenversicherung keinen Sinn mehr. Die Leistungen der PKV sind in diesem Fall preiswerter und zugleich besser. Auf lange Sicht ist auch die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ein Aspekt der bei der Entscheidung GKV versus PKV mit in die Betrachtung gezogen werden muss.
Als Rechtsanwalt in der freien Wirtschaft kann man sich für eine Selbständigkeit oder ein Angestelltenverhältnis in einer großen Kanzlei entscheiden. Selbständige haben die Wahl zwischen einer privaten und einer freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung. Angestellte einer Kanzlei könnten ggf. bei sehr niedrigem Einstiegseinkommen zurück in die Versicherungspflicht fallen. Da mit den Jahren ein höheres Einkommen zu erwarten ist, sollten sie sich dann in jedem Fall mit einer vorübergehenden Anwartschaft die reibungslose Rückkehr in die private Krankenversicherung erhalten.
Die Zugangsvoraussetzung für Staatsanwälte, Richter und Notare sind sehr hoch. Sie werden vom Staat bestellt und bilden einen kleinen sehr erlesenen (handverlesenen) Kreis. Sie alle sind Staatsdiener, für die auch eine private Krankenversicherung angezeigt ist.
Wer sich auf diese Stellen bewirbt benötigt mehr als nur Traumnoten. Der Bewerber muss auch in seiner Persönlichkeit für das jeweilige Amt geeignet sein. Für sie ist mit dem 2. Staatsexamen die „Ausbildung“ noch nicht zu Ende.
Wer sich für den Notarberuf entscheidet und die Voraussetzungen dafür erfüllt, muss außerdem auf den notwendigen Bedarf hoffen. Grundsätzlich werden nur so viele Notarassessoren vom Land eingestellt, wie voraussichtlich durch die Altersstruktur der amtierenden Notare zukünftig ausscheiden werden und entsprechend dem Versorgungsbedarf der Bevölkerung notwendig sind. Nur ca. 7.000 Notare sind Deutschland weit tatsächlich bestellt. Die Ableistung eines Notarassessorendienstes ist die vorbereitende Voraussetzung für eine spätere Ernennung zum Notar.
Die Regelzeit für Notarassessoren beträgt 3 Jahre.
Während des Anwärterdienstes stehen Notarassessoren im Öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Sie sind als Beihilfeberechtigte von der Sozialversicherungspflicht befreit. Die private Krankenversicherung ist somit die einzig richtige Entscheidung.
Im Vorbereitungsdienst eignen sich Notarassessoren praktische Erfahrungen bei verschiedenen Notaren an. Die Übernahme von Notariatsverwaltungen, Notarvertretungen und die Teilnahme an zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen sind weitere Anforderungen an einen Notarassessor. Notarassessoren wir ein hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft und Flexibilität abverlangt. Übernimmt der Notarassessor dann endlich einen laufenden Betrieb, sind auch wirtschaftliche Fähigkeiten gefragt, denn Notare müssen ihr Geld selbst erwirtschaften, was in der Regel sehr gut gelingt. Die Beihilfetarife müssen dann auf 100 % Vollkostentarife ohne Beihilfeanspruch umgestellt werden. Eine private Krankenversicherung bleibt daher immer angezeigt.
Die Frage ist nur welche der am Markt agierenden privaten Krankenversicherungen soll es sein um „den Bund des Lebens“ einzugehen?
Terminvereinbarung zum Thema Krankenversicherung im Referendariat:
Die Beihilfeversicherung für Beamte auf Probe und auf Lebenszeit:
Anfrage zur privaten Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter:
Sie haben Fragen zur PKV für Beamte? Rufen Sie uns einfach unter Telefon 0157 / 58 55 99 03 an. Oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Ist Ihnen die langfristige Stabilität der Beiträge einer Krankenversicherung wichtig? Dann empfehlen wir Ihnen in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob die bisherige Versicherung bei einer AG oder bei einem Versicherungsverein besteht.
Wir empfehlen Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit mit guter Kapitalausstattung und soliden Bilanzkennzahlen, anstelle von Aktiengesellschaften als Unternehmensform bei der Krankenversicherung. Zudem sollten Sie immer einen Blick darauf werfen, welcher Teil Ihrer Beiträge tatsächlich in die Altersrückstellungen gegeben wird. Einige Versicherer werben mit überproportional hohen Beitragsrückerstattungen. Bedenken Sie in diesem Zusammenhang, dass eine zu hohe Beitragsrückerstattung das Bilden von Altersrückstellungen erschwert. Zudem sollte eine gute Krankenversicherung auf Fallen in der Leistungsbeschreibung verzichten. Als ein Beispiel sei hier das Preis- Leistungsverzeichnis Zahn genannt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Leistungen bei Reha- und Anschlussheilbehandlung. Diese müssen im Tarif der Krankenversicherung vereinbart sein, da die Musterbedingungen der privaten Krankenversicherungen diese Leistung grundsätzlich ausschließen.
Wir analysieren – Sie profitieren!