Beihilfezuschuss für Studenten in der privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung ist für Studenten mit Beihilfeanspruch ist oftmals die günstigere Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung bei zugleich besseren Leistungen. GKV oder PKV das ist nicht nur eine Frage für Studenten.
Sind Eltern von Studenten beihilfeberechtigt, erhalten sie bis zum 25. Lebensjahr einen Beihilfezuschuss in der Regel in Höhe von 80 Prozent vom Beihilfeträger. Bundesländer wie Bremen oder Hessen machen hier eine Ausnahme. Dieser Zuschuss ist allerdings an die Dauer der Kindergeldzahlung gekoppelt. Wird kein Kindergeld mehr gezahlt, wird auch kein Beihilfezuschuss über die Eltern mehr gezahlt. Von nun an können sich die Studenten über einen Studententarif für die Zeit Ihres Studiums weiter privat versichern. Achtung: Dazu muss man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. In die gesetzliche Krankenkasse kann dann während des Studiums nicht mehr gewechselt werden. Besonderheiten im Studententarif gibt es für Medizinstudenten.
Und wie geht es nach dem Studium weiter? Das hängt vom weiteren Werdegang ab. War das Studium mit dem Ziel in die Beamtenlaufbahn zu gehen bleibt es bei der PKV im Rahmen einer Beihilfeergänzugsversicherung. Selbständige haben die Wahl, ob es in der PKV oder in der GKV weitergehen soll. Und bei Angestellten hängt das von Einkommen ab. Nur wer die Versicherungspflichtgrenze überschreitet hat die Möglichkeit sich weiter privat zu versichern.
Besonderheiten:
In der privaten Krankenversicherung können sich Studenten im Studententarif versichern bzw. weiterversichern die älter als 30 Jahre sind und das 14. Fachsemester erreicht wurde. In der gesetzlichen Krankenkasse ist dies nicht möglich oder viel zu teuer. Das Gleiche gilt auch für Promotionsstudenten.
Während dem Beihilfezuschuss darf eine monatliche Einkommensgrenze in Höhe von 640 EUR monatlich nicht überschritten werden. Ansonsten endet der Beihilfezuschuss.
Zeiten aus Zivildienst oder Bundeswehr werden anerkannt und der Beihilfezuschuss um diesen Zeitraum verlängert.
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