betriebliche Krankenversicherung (bKV) aus Arbeitgebersicht
Stärken Sie Ihre Mitarbeiterbindung durch Belohnung
Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) funktioniert einfacher als oft angenommen.
Die meisten Arbeitnehmer sind gesetzlich versichert. Mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) spendieren Sie Ihren Mitarbeitern eine kostenlose privaten Krankenzusatzversicherung, die die Lücken im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen schließt. Für eine betriebliche Krankenzusatzversicherung (bKV) gibt es vielfältige Möglichkeiten wie zum Beispiel für Zahnersatz und Sehhilfen, bei einem Krankenhausaufenthalt oder dem Besuch beim Heilpraktiker, auch ein festes Krankentagegeld oder ein leistungsstarken Auslandskrankenschutz sind möglich.
Mitarbeitergewinn durch Imagegewinn für Ihr Unternehmen
In Zeiten des Fachkräftemangels kann man nicht mehr nur mit einem guten Gehalt punkten. Mitarbeiter erwarten mehr von ihrem Arbeitgeber und ihrem Arbeitsplatz. Eine betrieblichen Krankenversicherung (bKV) bietet Ihnen eine attraktive Ergänzugsleistung, mit der Sie Ihre Mitarbeiter on top zum Gehalt überzeugen können. So beweisen Sie soziales Engagement und fördern die positive Außenwirkung Ihres Unternehmens. Ein gutes Firmenimage lockt neue qualifizierte Mitarbeiter und bindet die bestehende Belegschaft an die Firma. Ein weiterer Vorteil für Ihr Unternehmen: Sie können die Beiträge der betriebliche Krankenversicherung für Ihre Mitarbeiter als Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen. Anders als oft angenommen hält sich der Verwaltungsaufwand der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) gering.
Die steuerlich bessere Alternative zur Gehaltserhöhung
Über eine Gehaltserhöhung freut sich wohl jeder Mitarbeiter. Leider wird die Gehaltserhöhung bereits nach kurzer Zeit für den Mitarbeiter zur Selbstverständlichkeit und sie wird vergessen. Aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht ist die betriebliche Krankenversicherung (bKV) für Ihre Mitarbeiter die lukrativere Alternative. Der Bruttolohn ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Aus diesem Grund kommen bei einer Gehaltserhöhung nur rund 60 Prozent tatsächlich auf dem Gehaltskonto Ihrer Mitarbeiter an. Die Beiträge für die betriebliche Krankenversicherung (bKV) müssen auf den Lohnbescheiden seperat ausgewiesen werden, sind aber steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn die Rahmendaten stimmen und die Vorausetzungen von § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG eingehalten werden. Die Versicherungsgesellschaften bieten kostengünstige Gruppenangebote für mehrere Mitarbeiter an, in denen auch Ehepartner und Kinder des Arbeitnehmers mitversichert werden können. Und das Beste ist die Aufnahme kann ohne Gesundheitsprüfung erfolgen, wenn die Bedingungen der Versicherungsgesellschaften zum Kollektiv eingehalten werden. Sollte doch ein Mitarbeiter den Betrieb verlassen, kann er seinen Vertrag selbst weiterführen oder zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen.
Und das Beste zum Schluss:
Die betriebliche Krankenversicherung wird vom Mitarbeiter nicht wie eine Gehaltserhöhung zur Selbstverständlichkeit. Jedes mal, wenn Leistungen in Anspruch genommen werden, freut er sich aufs Neue über die Firma und den „Chef“. Und wer weiß? Vielleicht sinkt ja auch die Zahl der AU Tage über kurz oder lang, wenn die Mitarbeiter medizinisch besser behandelt werden……
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