Gesetzlich oder privat versichert?
Welche Unterschiede gibt es im Krankenhaus?
Niemand geht gern ins Krankenhaus. Doch es ist gut zu wissen, wer welche Krankenhausleistungen in Anspruch nehmen kann. Denn es gibt gravierende Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung
Als gesetzlich Versicherter können Sie sich in zugelassenen Krankenhäusern stationär behandeln lassen, wenn es erforderlich ist. Das heißt, wenn mit ambulanter Behandlung und häuslicher Krankenpflege das Behandlungsziel nicht erreicht werden kann. Für die stationäre Aufnahme benötigen Sie eine ärztliche Einweisung. Halten Sie sich nicht an diese Einweisung und suchen ohne Notwendigkeit ein anderes Krankenhaus auf, müssen Sie die Mehrkosten möglicherweise ganz oder teilweise selbst tragen. Privatkliniken können Sie nicht in Anspruch nehmen. Als gesetzlich Versicherter steht Ihnen nur ein Mehrbettzimmer zu, außer Sie haben eine private Zusatzversicherung. Medizinisch betreut werden Sie üblicherweise durch die diensthabenden Ärzte, Chefarzt-Wahl haben Sie nicht.
Erwachsene über 18 Jahre zahlen an die Klinik einen Eigenanteil. Dieser beträgt derzeit 10 Euro pro Tag und ist auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.
Private Krankenversicherung
Als privat Versicherter können Sie das Krankenhaus selbst bestimmen, in dem Sie sich behandeln lassen möchten. Das schließt auch Privatkliniken ein. Wenn Sie sich für eine Klinik entschieden haben, müssen Sie bei der Aufnahme einen Behandlungsvertrag abschließen. Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten können Sie auch sogenannte Wahlleistungen vertraglich vereinbaren – zusätzlich zu den allgemeinen Leistungen, wie gesetzlich Versicherte sie erhalten. Die Wahlleistungen beinhalten etwa die privatärztliche Behandlung durch leitende Krankenhausärzte (Chefarzt-Behandlung) und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Für das Ein- oder Zweibettzimmer berechnet das Krankenhaus einen Zuschlag. Die Vereinbarung über privatärztliche Leistungen, schließt alle Chefärzte ein, die an Ihrer Behandlung beteiligt sind. Ebenso die Leistungen anderer Ärzte oder ärztlich geleiteter Einrichtungen außerhalb der Klinik.
Welche der Leistungen die private Krankenversicherung übernimmt, hängt vom gewählten Tarif ab. Bei Abschluss des Vertrags wird festgelegt, wie umfangreich diese sein sollen.
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