„Übergangsgebührnisse“ und der Fall Jürgen Gnauck
In der zeit von 1999 bis 2003 war Jürgen Gnauck Minister in der Staatskanzlei. Danach war er mehrere Jahre als Geschäftsführer des Thüringer Städte- und Gemeindebundes tätig. Dazu war er bis Ende 2012 einer der Vorstände bei der Eon Thüringer Energie AG.
Jüngsten Meldungen zufolge erhielt Gnauck wie auch seine Familie noch nach Ende seiner Dienstzeit in der Staatskanzlei und der anschließenden Übergangsfrist, medizinische Leistungen erstattet. Jahre später wurde dieser lebenslange Beihilfeanspruch aufgehoben. Gegen dieses Vorgehen reichte Gnauck Klage ein und pochte auf die Weiterzahlung der zugesagten Ansprüche. Ob der ehemalige Minister tatsächlich für den Rest seines Lebens einen Beihilfeanspruch besitzt und somit nur eine Beihilfeergänzungsversicherung benötigt müssen nun die Gerichte klären.
Mittlerweile ist Gnauck Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und gleichzeitig Chef der Thüringer Staatskanzlei. Daraus ergibt sich, dass er nun Kläger und Beklagter in einer Person ist. Es ist unklar, auf welche Rechtsgrundlage Gnauck sich bei seiner Klage beruft. Ein Beihilfeanspruch gibt es für Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft nicht. Tatsache ist jedoch, dass eine private Krankenversicherung in dieser Zeit deutlich mehr gekostet hätte als nur eine reine Beihilfeergänzungsversicherung.
Egal wie sich der Fall Gnauck vor den Gerichten entscheidet. Es bleibt ein schlechter Beigeschmack.
Aus Sicht des Steuerzahlers halte ich diese Denkweise für untragbar.
Und die Moral von der Geschicht: „Wenn jeder nur an sich denkt ist an alle gedacht“
Bravo Herr Gnauck weiter so!
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