Pflege wird oft teurer als gedacht
Erhöhen Sie Ihr staatl. Pflegegeld – entscheiden Sie sich jetzt für beste Preis/Leistung
Wenn die Rente naht, ist es bereits zu spät für eine Absicherung im Pflegefall.
Ältere Menschen können meist keine Pflegezusatzversicherung mehr abschließen. Wer es sich leisten kann, sollte spätestens mit Anfang 40 Vorsorge treffen.
Warum ist eine Pflegeversicherung sinnvoll?
- Weil die Leistungen des neuen Pflegegesetztes nicht ausreichen
- Weil Kinder nicht für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen sollten
- Weil jeder im Pflegefall die bestmögliche Pflege erhalten sollte
Was kostet ein Pflegeplatz? Mit dem AOK Pflegenavigator haben Sie die Möglichkeit zu prüfen was ein Pflegeplatz bei Ihnen zuhause kostet:
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Wir sind von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr für Sie da, vorausgesetzt Sie haben einen Termin zur Onlinebesprechung mit uns vereinbart. Am einfachsten ist, Sie vereinbaren hier einen Termin oder Sie rufen uns unter 03644 / 51 80 18 an und vereinbaren den Termin telefonisch.
Jeder kann zum Pflegefall werden (jeder dritte 80-Jährige ist davon betroffen). Ein Pflegeplatz (Eigenanteil) im Altersheim kostet in den Pflegegraden 2-5 im Bundesdurchschnitt monatlich rund 2.200 Euro. Die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung deckt nicht mal die Hälfte der vollen Kosten ab.
Wie soll man die Differenz aufbringen? Mit unserem Versicherungsrechner Pflegerentenversicherung finden Sie die Lösung!.
Kinder haften für Ihre Eltern…
Die Zahl der pflegebedürftigen Personen steigt kontinuierlich an. Von 2013 bis 2015 waren es über 8%. Neben der häuslichen Pflege werden viele von ihnen in Heimen untergebracht.
Wer kommt aber für die Kosten der Pflege auf?
Reicht die persönliche Rente und die Zahlungen aus der Pflegeversicherung nicht aus, muss zuerst das Vermögen der Pflegebedürftigen aufgebraucht werden. Reicht auch das nicht aus, springt der Staat ein. Doch er holt sich die Kosten von unterhaltspflichtigen Ehegatten, Lebenspartnern oder Kindern zurück.
Was passiert bei einer Lücke?
Reicht die Zahlung der Pflegekasse und die eigene Rente nicht aus, um die Kosten für die Heimunterbringung zu bestreiten, wird durch Angehörige oder das Heim staatliche Hilfe zur Pflege beantragt.
Jetzt prüfen die Behörden zuerst das Vermögen des zu Pflegenden. Hierzu zählen auch bestehende Lebensversicherungen und das eigene Haus. Bei Immobilien setzt das Amt einen Taxwert fest und setzt eine Grundschuld oder Sicherungshypothek durch. Das eigene Haus muss also nicht sofort verkauft werden. Aber sein Wert wird nach und nach verbraucht. Nach dem Tod können dann die Erben entscheiden, ob Sie die Immobilie ablösen oder verkaufen wollen.
Hat der zu Pflegende in den letzten 10 Jahren Geld oder Immobilien verschenkt, muss er dieses zurück fordern. Hier kommen Kinder schon indirekt in die Pflicht. Leben Kinder im von den Eltern geschenkten Haus und werden die Eltern pflegebedürftig, müssen die Kinder Monat für Monat die Pflegekosten für den Elternteil bezahlen solange bis der Wert des Hauses abbezahlt ist. Eine Zusatzbelastung, die sich so manche Familie nicht leisten kann, erst recht, wenn das Haus vielleicht auch noch sanierungsbedürftig war.
Bis auf ein Schonvermögen von 10.000 Euro muss der Pflegebedürftige sein gesamtes Geld für die Pflege ausgeben, bevor Unterhaltsansprüche an die Kinder geltend gemacht werden können.
Wann kommen Behörden auf die Kinder zu?
Vor den Kindern sind Ehegatten oder Lebenspartner gegenüber einem Pflegebedürftigen unterhaltspflichtig. Sind keine Partner mehr da oder selbst finanziell mittellos kommen die Kinder in die Pflicht. Das Sozialamt fordert von allen Kindern eine Darlegung der finanziellen Verhältnisse. Der Unterhalt wird zwischen den Kindern nicht gleichmäßig verteilt, sondern es wird nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entscheiden.
Wie wird Unterhalt berechnet?
Durch das Angehörigen-Entlastungsgesetzt sind seit 01. Januar 2020 Kinder erst ab einem eigenen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro zum Unterhalt gegenüber ihren pflegebedürftigen Eltern verpflichtet. Zur Prüfung der 100.000 Euro Grenze wird nur das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes und nicht dessen Ehe- oder Lebenspartners berücksichtigt.
Haben Eltern mehrere Kinder, so wird das Bruttojahreseinkommen dieser Kinder für die Unterhaltspflicht nicht zusammengerechnet. Erst wenn eines der Kinder das Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro erreicht, erfolgt eine Unterhaltsberechnung anteilig pro Geschwisterkind. Letztendlich zahlt aber nur das Kind seinen Unterhaltsanteil, welches tatsächlich die Einkommensgrenze erreicht hat. Die Anteile der anderen Kinder übernimmt das Sozialamt.
Vom Nettoeinkommen des Kindes werden der Unterhalt für eigene Kinder, private Altersvorsorge, Immobilienkredite und Kosten für berufliche Aufwendungen abgezogen. Die Hälfte der so entstehenden Differenz aus bereinigtem Nettoeinkommen und Selbstbehalt ergibt den monatlich zu zahlenden Unterhalt an das Elternteil. Bei Alleinstehenden ist diese Berechnung relativ einfach und auch für den Laien nachzuvollziehen. Bei Ehegatten ist das eher schwieriger. Grundsätzlich sind Schwiegerkinder nicht gegenüber ihrer Schwiegereltern unterhaltspflichtig. Ihr Einkommen wird aber dem Familieneinkommen zugeordnet. Hier legt das Amt die Wertigkeit durch einen Taxbetrag für die Haushaltskasse fest. Bei Selbständigen werden sogar die Einkünfte der letzten 3 bis 5 Jahre für die Berechnung herangezogen.
Was wird aus dem Vermögen der Kinder?
Das Vermögen von Kinder mit einem Bruttojahreseinkommen unter 100.000 Euro bleibt völlig unberücksichtigt, auch wenn es beispielsweise einen Lottogewinn von mehreren Millionen erhalten würde.
Bei tatsächlich unterhaltspflichtigen Kindern sind zumindest Immobilien in der man selbst oder eigene Kinder oder andere Angehörige wohnen geschützt. Auch das Auto oder eine angemessene eigene Altersvorsorge werden nicht berücksichtigt. Für die Berechnung der angemessenen Altersvorsorge hat der Bundesgerichtshof 2006 eine Formel entwickelt:
Schonvermögen zur Altersvorsorge = (5% des aktuellen Bruttoeinkommens) x (Anzahlt der Berufsjahre) x (Durchschnittsverzinsung pro Berufsjahr)
Darüber hinaus gilt lediglich ein Notgroschen von 15.000 – 30.000 Euro je nach aktuellem Lebensstandard.
Können Kinder den Unterhalt an Ihre Eltern verweigern?
Haben Eltern ihren eigenen Kindern keinen oder nur unzureichenden Unterhalt gezahlt, erlischt im Gegenzug auch ihr Anspruch bei Pflegebedürftigkeit. Auch wer Gewalt oder Missbrauch in seiner Erziehung nachweisen kann, muss keinen Unterhalt zahlen.
Pflegetagegeld oder Pflegerente?
Was bedeutet die Pflege Bahr mit staatlicher Förderung?
Was eine Pflege kostet wir vielen Menschen erst bewusst, wenn ein Angehöriger erstmalig pflegebedürftig wird. Da die gesetzliche Versicherung nur einen Teil der Pflegekosten trägt, sollte man sich frühzeitig mit den unterschiedlichen Vorsorgemöglichkeiten auseinander setzten.
Beide Versicherungen ähneln sich in vielen Punkten. Die Pflegerente ist allerdings erheblich teurer.
Die Leistungsbemessung erfolgt beim Pflegetagegeld wie es der Name schon sagt nach einem Tagessatz. Bei der Pflegerente wird ein monatlicher Wert festgelegt.
Die Kalkulationsgrundlagen für das Pflegetagegeld bilden die Bedingungen der Krankenversicherung während bei der Pflegerente die Bedingungen der Rentenversicherung herangezogen werden.
In einer Pflegerente ist zusätzlich die Vereinbarung einer Todesfallleistung möglich. Außerdem wird bei der Kündigung eines Pflegerentenvertrages ein Rückkaufswert erstattet. Bei der Kündigung eines Pflegetagegeldvertrages verfallen alle eingezahlten Beiträge.
Während bei einer Pflegetagegeldversicherung laufende Beiträge fällig werden, kann für eine Pflegerente das eigene Sparvermögen als Einmalbeitrag investiert werden.
Bei einem Pflegetagegeld wird mit Erreichen des ersten versicherten Pflegegrads der vereinbarte Tagessatz monatlich anteilig ausbezahlt. Der volle Tagessatz wird erst mit Erreichen des höchsten versicherten Pflegegrades fällig. Die Zahlungen erfolgen völlig unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Allerdings nur solange wie auch wirklich Pflegebedarf besteht.
Die Pflegerente zahlt von Anfang an des Erreichens der Voraussetzungen die vereinbarte monatliche Rente ohne später den weiteren Bedarf zu prüfen und das bis ans Lebensende. Auch bei der Pflegerente steht das Geld zur freien Verfügung.
Es besteht die Möglichkeit einer staatlichen Förderung, mit dem sogenannten Pflege-Bahr. Damit wird dann auch auf die Gesundheitsfragen verzichtet.
Die Pflege Bahr
- staatliche Zulage von 60 EUR pro Jahr
- keine Gesundheitsprüfung
- Leistungen in allen Pflegegraden
- keine Wartezeit bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit
Erfahren Sie über das Video aufschlussreiche Informationen zum Thema „staatlich geförderte Pflegerente“ (Pflege-Bahr). Schalten Sie bitte dafür Ihre Lautsprecher ein!
Pflege Bahr – Fakten:
2012 hat die Bundesregierung mit dem Pflege-Neuausrichtung-Gesetz beschlossen, die private Absicherung des Pflegerisikos ähnlich der Riester-Altersvorsorge finanziell zu fördern. Pflege Bahr ist somit eine staatlich geförderte private Pflegetagegeldversicherung. Bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit wir je nach Pflegegrad den vereinbarten Tagessatz unabhängig von der tatsächlichen Belastung ein Leben lang bezahlt. Eine Pflegekostenversicherung oder eine Pflegerentenversicherung sind dagegen nicht förderfä
- Mindestbeitrag monatlich 10 € bzw. jährlich 120 € in eine private Pflegetagegeldversicherung
- Der Versicherer darf weder eine Gesundheitsprüfung, noch Risikozuschläge vom Interessenten verlangen.
- Keine Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen vorgenommen werden
- Leistungen müssen in allen 5 Pflegegraden erbracht werden, dürfen aber auch nicht höher als aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sein
- Pflegegrad 1 = 10% des vereinbarten Tagegeldes bzw. 60 €
- Pflegegrad 2 = 20% des vereinbarten Tagegeldes bzw. 120 €
- Pflegegrad 3 = 30% des vereinbarten Tagegeldes bzw. 180 €
- Pflegegrad 4 = 40% des vereinbarten Tagegeldes bzw. 240 €
- Pflegegrad 5 = 600 € monatlich
- Die Leistungen stehen der versicherten Person zur freien Verfügung
- Mindestalter 18 Jahre
- Keine bestehende Pflegebedürftigkeit
Sind diese Voraussetzungen erfüllt beträgt der staatliche Förderbetrag jährlich 60 € und wird dem Versicherungsvertrag gutgeschrieben.
- Wartezeit 5 Jahre
trotzdem kann Pflege-Bahr nicht Jedermann empfohlen werden. Gerade gesunde, junge Leute können zu einem deutlich günstigeren Beitrag deutlich bessere Leistungen erzielen. Müssen im Gegenzug dann aber auf die staatliche Förderung verzichten.
Bereits im Mai 2013 hat Stiftung Warentest die staatlich geförderten Pflegetarife heftig kritisiert. Um die Versorgungslücke im Pflegefall zu decken, sind die Leistungen in den geförderten Tarifen mitunter zu gering. Allerdings bei frühzeitigem Beginn der Versicherung bietet die Pflege-Bahr eine vollwertige Absicherung.
Wichtig: In diesem Zusammenhang sollte man auch ein Augenmerk auf die unterschiedliche Beitragsentwicklung zwischen geförderten und ungeförderten Tarifen legen.
Für einen ungeförderten Tarif erhebt der Versicherer eine Gesundheitsprüfung und kann somit eine über Jahre stabile Beitragskalkulation vornehmen.
Im geförderten Tarif sind Gesundheitsfragen durch den Gesetzgeber verboten. Ein Segen für alle Personen mit Vorerkrankungen. Dem Versicherer fehlt aber eine vernünftige Risikoeinschätzung. Der Beitrag wird von vornherein höher kalkuliert und wird bei hoher Schadenquote der Versichertengemeinschaft auf lange Sicht zwangsläufig zu enormen Beitragserhöhungen führen.
Unser Tipp: auch Alternativen ohne Zuschuss prüfen!
Nicht nur 80-Jährige sind von Pflegebedürftigkeit betroffen, auch ein Unfall oder eine schwere Krankheit könnten Menschen, die noch mitten im Leben stehen, zum Pflegefall werden lassen.
Eine private Pflegerentenversicherung ermöglicht die Absicherung des Pflegerisikos. Tritt dann Pflegebedürftigkeit ein, wird lebenslang die vereinbarte Pflegerente ausbezahlt. Eine private Pflegerentenversicherung ergänzt die gesetzliche Pflichtversicherung. Je früher Sie eine solche private Vorsorge abschließen, desto günstiger gestalten sich die monatlichen Beiträge.
Über unseren Versicherung Rechner erhalten Sie ein kostengünstiges Angebot für Ihre private Pflegerentenversicherung.
Demenz ist ein Paradebeispiel einer Erkrankung mit hohem und stetig wachsendem besonderen Pflegeaufwand. Gerade in der häuslichen Pflege können die Belastungen in der Familie schnelle zur nicht zu bewältigenden Herausforderung werden. Der besondere Pflegeaufwand wir dann bei der Heimunterbringung für viele Menschen auch finanziell außerordentlich belastend. Erst recht mit dem Hintergrund, dass Demenzkranke ein durchaus hohes Alter erreichen können.
Wurde diese bis heute noch unheilbare Krankheit feststellt, ist der Zeitabschnitt der Pflegebedürftigkeit vorbestimmt. Die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung mit der sogenannten Altersdemenz ist genügend hoch, um sich zumindest Gedanken über den Abschluss einer Pflegeversicherung zu machen. Mit einer privaten Pflegerentenversicherung müssen Sie im Alter keine Furcht vor der gesundheitlichen und auch finanziellen Zukunft haben.
Wozu eine private Pflegeversicherung gut ist.
Ein Informationsvideo zum Thema: Risiken für die Familie
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