Praxisausfallversicherung für Ärzte
Absicherung gegen Verdienstausfall wegen Unfall oder Krankheit
Mal angenommen, bedingt durch einen Bandscheibenvorfall können Sie mehrere Monate nicht arbeiten. In dieser Zeit laufen die Kosten Ihrer Praxis/Ihres Betriebes weiter
ohne, dass Sie ein Einkommen erwirtschaften. Eine Praxisausfallversicherung ist hier die super Lösung. Sie trägt die Betriebskosten (Miete, Löhne etc.) in der Zeit Ihrer Abwesenheit und sichert so Ihre Existenz. Mit dem Krankentagegeld hingegen, können Sie nur Ihren entgangenen Gewinn absichern.
Sie haben Fragen zur Praxisausfallversicherung, oder Sie wünschen ein persönliches Angebot? Dann rufen Sie uns unter Tel. 03644 / 51 80 23 an. Ausserhalb der Bürozeiten haben Sie jetzt sofort die Möglichkeit, einen Termin zur Onlineberatung zu reservieren.
Für folgende Berufsgruppen ist eine Praxisausfallversicherung möglich:
- Niedergelassene Ärzte
- Zahnärzte
- Apotheker
- Heilpraktiker
- Psychologen und Psychotherapeuten
- Rechtsanwälte und Notare
- Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
- Architekten und Ingenieure
- oder ähnliche Selbständige Tätigkeiten
Praxisausfallversicherung – sinnvolle Ergänzung
Der Betrieb vieler Arztpraxen fällt und steht mit dem dort tätigen Arzt beziehungsweise der dort tätigen Ärztin. Fallen Arzt oder Ärztin durch Krankheit oder Unfall aus oder muss die Praxis aufgrund einer Quarantäne geschlossen werden, kann die Existenz der Praxis bedroht sein. Für Ärzte ist die Praxisausfallversicherung – kurz PAV – eine sinnvolle Ergänzung zu einer Krankentagegeldversicherung. Neben der Praxisausfallversicherung sollten Ärzte zudem eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen.
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Was sichert die Praxisausfallversicherung ab?
Die Praxisausfallversicherung für Ärzte springt dann ein, wenn Arzt beziehungsweise Ärztin aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung ausfallen. Eine behördlich angeordnete Quarantäne ist ebenfalls ein Fall für die Praxisausfallversicherung. In der Regel zahlen Versicherungsgesellschaften nur, wenn Ärzte krankheitsbedingt zu 100 Prozent arbeitsunfähig sind. Einige Versicherer kommen unter bestimmten Bedingungen auch dann für die entstehenden Kosten auf, wenn die Arbeitsunfähigkeit bei nur 50 Prozent liegt. Um die Versicherungssumme zu ermitteln, werden die fixen Kosten für die Praxis herangezogen. Gehälter für die Angestellten, betriebliche Versicherungsprämien, Miete, Leasingraten, Zinsen und Kreditraten dienen als Grundlage bei der Ermittlung der Versicherungssumme. In einigen Verträgen werden Unterbrechungsausfälle aufgrund von Sachgefahren mitversichert. Dabei kann es sich um Schäden durch Sturm und Hagel, Feuer, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl handeln. Experten empfehlen jedoch diese Gefahren durch eine separate Betriebsunterbrechungsversicherung abzusichern. Bei einer separaten Betriebsunterbrechungsversicherung werden auch die Kosten für den entgangenen Gewinn der Praxis berücksichtigt. Wichtig zu wissen ist, dass die Prämie für die PAV in der Regel nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann. Ein Sonderfall stellt der Anteil dar, der für den Schutz bei einer behördlich angeordneten Quarantäne sorgt. Experten empfehlen Ärzten, die die Prämie für die PAV als Betriebsausgabe verbuchen möchten, die Prämie aufzuteilen. Der Teil, der für die Quarantäne vorgesehen ist, kann dann als Betriebsausgabe gesehen und steuerlich so behandelt werden. Am besten lassen Sie sich bei der steuerlichen Geltendmachung einer Betriebsausgabe von einem Steuerfachmann beraten.
Worauf ist bei einer Praxisausfallversicherung zu achten?
Als Praxisinhaber sollten Sie eine Praxisausfallversicherung so früh wie möglich abschließen. Bei Beantragung der PAV findet eine Gesundheitsprüfung statt und Ihr Antrag kann bei entsprechenden Vorerkrankungen abgelehnt werden. Viele Versicherungsgesellschaften legen ein Eintrittshöchstalter fest. Zudem können ab einem bestimmten Alter Zuschläge auf die Prämie verlangt werden. Wichtig ist, dass Sie die Laufzeit der Praxisausfallversicherung so festlegen, dass diese bis zum Eintritt ins Rentenalter läuft. Im Idealfall läuft die PAV also bis zur Praxisaufgabe. Beim Abschluss der PAV sollten Sie nicht nur allein auf den Preis, sondern auch auf ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis achten.
Kosten absichern bei krankheitsbedingtem Ausfall
Ärzte sind allein durch ihren Berufsstand nicht davor gefeit, selbst krank zu werden. Wenn Ärzte selbst von der Grippewelle überrollt werden oder aufgrund einer anderen Erkrankung für einige Tage, Wochen oder gar Monate ausfallen, dann müssen die laufenden Betriebskosten in der Regel trotzdem weitergezahlt werden. Viele Ärzte haben zwar mit einer Krankentagegeldversicherung vorgesorgt, diese kommt jedoch nur für das Nettoeinkommen des Arztes auf. Die laufenden Betriebskosten für die Praxis werden dadurch nicht abgedeckt. Oftmals müssen Kreditraten, Leasingraten, Miete und Personalkosten trotz Erkrankung weitergezahlt werden. Vielleicht können einige Ärzte diese Kosten einen oder zwei Monate mit ihren Ersparnissen bestreiten, doch schnell kommen Ärzte hier finanziell an ihre Grenzen.
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