Betriebliche Altersvorsorge / bAV Rechner online
Betriebliche Altersvorsorge / bAV Rechner online
Aufgrund des niedrigen Zinsen ist nicht alles Gold was glänzt. Es bestehen auch Risiken bei der betrieblichen Altersvorsorge. Sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer sollten sich dessen bewusst sein.
Jeder Arbeitnehmer kann die betriebliche Altersvorsorge nutzen, um so mit steuerlichen Vorteilen sowie einer Ersparnis bei den Sozialabgaben mit geringem Aufwand seine Altersvorsorge zu verwirklichen.In Deutschland gibt es viele Arbeitnehmer, die von ihrem jeweiligen Arbeitgeber eine Zuzahlung im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) erhalten. Aber auch solche Beschäftigte, die von ihrem Arbeitgeber keine Zuzahlungen bekommen, haben jederzeit die Möglichkeit, ihr eigenes Einkommen zu nutzen, um bei der betrieblichen Altersvorsorge von steuerlichen Vorteilen und verminderten Sozialabgaben zu profitieren. Im Zuge des sogenannten Alterseinkünftegesetzes stellt die betriebliche Altersvorsorge die zweite Schicht dar. Dabei ist die gesetzliche Rente nach wie vor die erste Schicht im System der Altersvorsorge, denn hier zahlen Arbeitnehmer abhängig von ihrem Einkommen Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse ein.
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Die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge
Während die gesetzliche Rente später der Grundsicherung dienen soll, besteht die wesentliche Aufgabe der betrieblichen Altersvorsorge als zweite Schicht darin, den bis zum Rentenalter erreichten Lebensstandard zu sichern. Es sind im Wesentlichen die folgenden vier Komponenten, welche die betriebliche Altersvorsorge umfasst:
- freiwillige Leistungen der Arbeitgeber
- tarifliche Leistungen der Arbeitgeber
- steuerrechtlich begünstigte Einzahlungen der Arbeitnehmer
- bei den Sozialabgaben begünstigte Einzahlungen der Arbeitnehmer
Die zwei zuletzt genannten Komponenten, also die steuerlich und von den Sozialabgaben her begünstigten Einzahlungen werden aufgrund der sogenannten Entgeltumwandlung erzielt.
Das System der Altersvorsorge basiert in Deutschland auf insgesamt drei Schichten, denn neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Altersvorsorge gibt es mit der privaten Vorsorge noch eine dritte Schicht. Diese Privatvorsorge besteht ausschließlich aus privaten Vorsorgeverträgen sowie aus der staatlich geförderten Altersvorsorge, die auch als Basisrente (Rürup-Rente) und Riester-Rente bezeichnet wird. Die wesentliche Aufgabe dieser dritten Schicht besteht darin, dass zukünftige Absenkungen bei der gesetzlichen Rente aufgefangen werden.
Welche Durchführungswege gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge?
Im Zuge der betrieblichen Altersvorsorge gibt es insgesamt fünf Durchführungswege, die vom Grundsatz her genutzt werden können:
- Direktversicherung mit Direktzusage durch den Arbeitgeber bzw. Gehaltsumwandlung (Verbreitungsgrad: ca. 60 Prozent)
- Pensionskassen (Verbreitungsgrad rund 25 Prozent)
- Unterstützungskassen (fünf Prozent Verbreitungsgrad)
- Pensionsfonds (weniger als fünf Prozent Verbreitungsgrad)
- Pensionszusage (Sonderstellung)
Welche Beitragssätze müssen bei der bAV berücksichtigt werden?
Aktuell (2015) beläuft sich der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auf exakt 18,70 Prozent, wobei dieser jeweils zur Hälfte von den Arbeitnehmern sowie von den Arbeitgebern gezahlt wird.
Eine wichtige Größe ist zudem die Beitragsbemessungsgrenze, die in Westdeutschland bei 6.050 Euro im Monat (72.600 Euro im Jahr) sowie in Ostdeutschland bei 5.200 Euro im Monat (62.400 Euro jährlich) beträgt.
Auf dieser Basis ergibt sich auch der für Gesamtdeutschland geltende Höchstbetrag zur Direktversicherung auf steuer- und sozialrechtlicher Basis (§ 3 Nr. 63 Satz 1 und 2 EStG und § 1 i.V. m. 4 SvEV) 242 Euro im Monat (2.904 Euro im Jahr).
Wird ein Erhöhungsbetrag von jährlich 1.800 Euro unberücksichtigt, so beläuft sich der steuerlich zu berücksichtigende Höchstbetrag auf 392 Euro im Monat bzw. 4.704 Euro im Jahr.
Wer kann die betriebliche Altersvorsorge beanspruchen?
Vom Grundsatz her hat jeder Arbeitnehmer in abhängiger Beschäftigung einen Anspruch darauf, an der betrieblichen Altersvorsorge teilzunehmen. Auf Basis des Betriebsrentengesetzes werden Arbeiter, Angestellte und auch Auszubildende als Arbeitnehmer bezeichnet.
Aufgrund einer Neudefinition aus dem Jahre 2008 (§ 17 Absatz 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz) steht die Entgeltumwandlung allerdings nach Paragraph § 1a Absatz 1 Betriebsrentengesetz ausschließlich solchen Arbeitnehmern zu, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Eine Ausnahme bilden hier lediglich Inhaber oder Teilhaber von Kapitalgesellschaften.
Unter der Voraussetzung, dass Gesellschafter bzw. Geschäftsführer von der Sozialversicherungspflicht befreit sind, haben auch diese Personen einen rechtlichen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung. Die Begründung lautet, dass dieser Personenkreis sowohl Funktionen des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers erfüllen muss.
Welche Nachteile sind für Arbeitgeber eventuell zu berücksichtigen?
Ein möglicher Nachteil besteht für Arbeitgeber aktuell in den sehr niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt. Die zuvor getroffenen Leistungszusagen an die Arbeitnehmer führen dazu, dass diese Zusagen eventuell vom Versicherer nicht eingehalten werden können, weil an den Kapitalmärkten keine ausreichende Rendite zu erzielen ist. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den fehlenden Betrag nachschießen, falls der Versicherer keinen ausreichenden Ertrag erzielen kann.
Zu früheren Zeiten beliefen sich die Garantien noch auf fünf oder sechs Prozent jährlich, während heutzutage kein Versicherer über 1,25 Prozent an Rendite zusagt. Dieses Problem betrifft allerdings nicht nur Lebensversicherer, sondern ebenfalls Pensionskassen und Pensionsfonds. Einige Versicherungsgesellschaften und sonstige Versorgungseinrichtungen garantieren ihren Kunden mittlerweile überhaupt keinen Wertzuwachs mehr, was immerhin dazu führt, dass der Aufwand sich in Grenzen hält, Garantien zu erwirtschaften.
Welche Nachteile können Arbeitnehmer betreffen?
Der wesentliche Nachteil für Arbeitnehmer kann bei der betrieblichen Altersvorsorge darin bestehen, dass im Alter ein geringerer Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Dies ist auf die Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben zurückzuführen. Hinzu kommt, dass ebenfalls ein geringerer Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, falls der Betroffene während seines Arbeitslebens vorübergehend oder dauerhaft arbeitslos war. Ferner kann es sein, dass im Rentenalter für die bezogene betriebliche Altersvorsorge Krankenversicherungsbeiträge und Einkommensteuer zu entrichten sind.
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