Übertragungswert PKV – Was ist das?

In der privaten Krankenversicherung werden Altersrückstellungen gebildet. Das ist das Prinzip der privaten Krankenversicherung. Kündigt man seinen bestehenden Vertrag und wechselt von einer in die andere private Krankenversicherung, geht ein Teil dieser Altersrückstellungen verloren. Den Teil der Altersrückstellungen, den man zur nächsten Krankenversicherung mitnehmen darf, nennt man Übertragungswert. Bei Verträgen die vor dem 01.01.2009 geschlossen wurden gehen die Altersrückstellungen komplett verloren. Für diese Verträge gibt es nur bei einem Wechsel innerhalb der Gesellschaft einen „Übertragungswert“.

Gibt es eine Begrenzung für den Übertragungswert?

Bei einem Versichererwechsel in der privaten Krankenversicherung ist die Höhe des Übertragungswertes auf die Altersrückstellungen begrenzt, die man im Basistarif hätte erwerben können. On Top kommt dann noch der gesetzliche Zuschlag. Auch dieser kann bei einem Versichererwechsel in die neue PKV mitgenommen werden.

Anders verhält es sich beim einem Tarifwechsel innerhalb der gleichen Gesellschaft. Hier bleiben alle Altersrückstellungen erhalten.

Wie berechnet man den Übertragungswert einer PKV?

Grundsätzlich bildet der Basistarif der privaten Krankenversicherung die Grundlage für die Berechnung des Übertragungswertes, da es sich hierbei um einen gesetzlich vorgeschriebenen einheitlichen Tarif mit vergleichbarem Leistungsniveau zur gesetzlichen Krankenversicherung handelt . Eine allgemeingültige Formel gibt es allerdings nicht. Die Berechnung ist für jeden Privatversicherten ganz individuell. Das resultiert aus den verschiedenen Faktoren, die in die Berechnung einfließen:

  • Abschlussdatum der privaten Krankenversicherung
  • Alter bei Vertragsabschluss
  • Vertragslaufzeit
  • abgeschlossener Tarif
  • ggf. Berücksichtigung von durchgeführten Vertrags- oder Tarifänderungen während der Vertragslaufzeit
Wo wird der Übertragungswert ausgewiesen?

Der Gesetzgeber hat die privaten Krankenversicherer verpflichtet, die Übertragungswerte für jeden Versicherten einmal im Jahr auszuweisen. Diese Information wird automatisch versendet. Man kann aber auch jeder Zeit den aktuellen Übertragungswert bei seiner privaten Krankenversicherung anfordern.

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