So beantwortet man Gesundheitsfragen zur Krankenversicherung, Berufsunfaehigkeitsversicherung und zur Dienstunfähigkeitsversicherung richtig.
Möchte man eine Berufs-/ Dienstunfähigkeitsversicherung oder eine private Krankenversicherung beantragen, kommt man um die Gesundheitsfragen nicht herum.
Nach einer ausführlichen Beratung rund um die Themen BU-/DU-Versicherung oder PKV bildet die aktuelle ganz persönliche Gesundheitssituation eines jeden Kunden die Grundlage für unsere weitere Vorgehensweise. Wir als erfahrene Profis gehen den „umgekehrten“ Weg. [Weiter zum FAQ „Gesundheitsfragen“]
Vollkommen gesund bis auf ein paar Bagatellen?
Das würden wir allen wünschen, aber es trifft auf den überwiegenden Teil der Bevölkerung eher nicht zu. Leider verdienen Ärzte mehr daran uns krankzuschreiben. Was nützt also das vermeintlich beste Angebot, wenn man auf der Zielgeraden bei der Antragstellung an den Gesundheitsfragen scheitert.
Unsere wichtigsten Arbeitsmittel sind dabei der allgemeine Gesundheitsfragebogen für alle die, die nicht wissen, ob sie relevante Erkrankungen haben und Formulare für ganz konkrete diagnosebezogene Selbstauskünfte für bereits bekannte Vorerkrankungen. Ohne ausgefüllte Fragebögen macht eine weitere Beratung gar keinen Sinn. Die Formulare müssen genau wie bei der späteren Antragstellung vollständig ausgefüllt werden.
Bei Gesundheitsfragen handelt es sich um ganz besonders sensible personenbezogene Daten. Diese sollte man nicht ungesichert per Mail versenden, sondern direkt im eigenen Kundenportal hochladen. Wie das geht erläutern wir in diesem Link. Sie haben noch keinen eigenen Kundenzugang? Gern richten wir für Sie einen eigenen Kundenlogin ein oder Sie registrieren sich hier gleich selbst.
Nach Eingang Ihrer Daten, werden diese von uns umgehend gesichtet. Jetzt können wir abschätzen, welche Anbieter in Frage kommen und ob Zuschläge oder Ablehnungen zu erwarten sind.
Wir können auf mehr als 20 Jahre Erfahrung zurückgreifen, aber jeder Fall ist anders und muss individuell geprüft werden. und danach stellt sich die Frage
Probeantrag oder anonyme Voranfragen?
Liegen alle Gesundheitsangaben gesammelt vor, muss geklärt werden, ob die gewünschte Versicherung möglich ist. Ein von den Gesellschaften gern gesehenes Mittel ist der so genannte Probeantrag.
Theoretisch handelt es sich um einen ganz normalen Antrag mit allen persönlichen Daten inkl. vollständiger Adresse, Bankverbindung, Gesundheitsangaben ect. Dieser Antrag wird lediglich mit einem fetten Vermerk als Probeantrag gegenüber der Gesellschaft deklariert. Für den Versicherer hat ein solcher Probeantrag den Vorteil, dass im Falle einer Annahme von beiden Seiten dieser auch gleich in die Umsetzung gehen kann.
Wir raten von einem Probeantrag ab!
Begründung: Sind bereits Vorerkrankungen bekannt, kann es durch die Gesellschaft zu Risikozuschlägen oder sogar zu einer Ablehnung kommen. Sind die Zuschläge sehr hoch, möchte man diese vielleicht gar nicht annehmen. Theoretisch bestünde jetzt die Möglichkeit bei einer anderen Gesellschaft den gewünschten Versicherungsschutz anzufragen. Aber… in vielen Anträgen werden die Fragen gestellt:
- Wurde ein solcher Antrag bereits abgelehnt
- Wurde ein solcher Antrag bereits mit einem Risikozuschlag angenommen
Jetzt ist man gezwungen diese Fragen mit „ja“ zu beantworten, da man sonst seine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt und der Versicherungsschutz für immer gefährdet ist. Der Abfragezeitraum bezieht sich bei diesen beiden Fragen in der Regel auf die letzten 3-5 Jahre. Die würde bedeuten, man kann in den nächsten 3-5 Jahren bei keiner Gesellschaft einen neuen Antrag stellen ohne die Vorgeschichte anzugeben.
Direktvertreter versuchen meist den Probeantrag anzuwenden. Sie beschwichtigen oft damit, dass die Daten notwendig wären und der Vermerk „Probeantrag“ eine längere Speicherung von Daten verhindere. Wir können aus eigener Erfahrung sagen, dass dies mindestens in zwei Fällen nicht so war.
Eine anonyme Vorabanfrage ist immer die bessere Lösung. Versicherer, die das ablehnen sollte man zumindest im ersten Anlauf meiden.
Bei der anonymen Vorabanfrage werden neben dem gewünschten Tarif und den Gesundheitsangaben lediglich das Geburtsdatum, Größe und Gewicht sowie der Beruf angegeben. Letzteres ist meist nur für eine Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung erforderlich. Krankenversicherer können auf diese Angabe verzichten. Sollten ärztliche Atteste angefordert werden, werden alle persönlichen Daten wie Name und Anschrift geschwärzt. Nach der Risikoprüfung erhält man ein verbindliches Annahmeangebot und weiß nun ganz genau woran man ist. Da die Gesellschaft nicht weiß, um wen es bei der Prüfung geht, erhält die Entscheidung eine Nummer und kann so später bei einer gewünschten echten Antragstellung zugeordnet werden.
Wir empfehlen mehrere anonyme Vorabanfragen bei infrage kommenden Anbietern gleichzeitig zu stellen. So hat man am Ende einen echten Überblick und eine echte Entscheidungsfreiheit.
Diesen speziellen Service kann nur ein unabhängiger Makler anbieten.
Termin mit Carl Gitter vereinbaren:
Termin mit Michaela Mohring vereinbaren:
Die Fehlerquote beim Ausfüllen von Gesundheitsfragen ist enorm hoch, wir möchten Ihnen im Folgenden wichtige Tipps zum richtigen Ausfüllen geben.
Die Verantwortung liegt immer beim Antragsteller.
Stellen Sie sich vor, es liegt gerade eine Stunde Beratungsgespräch und Unmengen an Verkaufsfloskeln hinter Ihnen. Jede Menge hübsche Bildchen haben das ganze eindrucksvoll untermalt. Sie sind „überzeugt“ und abschlussbereit. Spätestens an diesem Punkt sehen die meisten Vertreter nur noch ihre Provision. Nun könnten nur noch die Gesundheitsfragen im Antrag den Abschluss verhindern. Dann kommt die alles entscheidende Frage, die keiner umgehen kann, aber so manch einer gern klein reden würde. „Sie sind doch gesund?“
Spätestens jetzt sollten Sie wieder hell wach werden. Jetzt dürfen Sie sich von niemanden beirren lassen. Die eigene Gesundheitssituation kann man nicht schön reden. Jetzt zählen nur ehrliche Fakten.
Sie müssen die Gesundheitsfragen richtig beantworten.
Sie stehen mit Ihrer Unterschrift für die Richtigkeit Ihrer Angaben.
Mündliche Angaben haben keinen Wert. Falsche Angaben können auch nach Jahren noch zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Der §19 Vertragsversicherungsgesetz VVG regelt die Rechtsfolgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Wird diese Anzeigepflicht verletzt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, sobald er von der Verletzung Kenntnis erhält. Dies ist in der Regel erst im Leistungsfall.
Kommt der Versicherer nach Prüfung zu dem Schluss, dass der Versicherungsnehmer bei Antragstellung nicht vorsätzlich gehandelt hat, kann er alternativ auch rückwirkend einen Risikozuschlag und/oder Ausschluss anbieten. Der Vertrag kann dann so fortgesetzt werden, als wären die Umstände vor Vertragsabschluss bereits bekannt gewesen.
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Nein, das sollte man nicht. Natürlich geht es den Versicherern in erster Linie darum abzuklären, ob durch die aktuelle gesundheitliche Verfassung ein erhöhtes Risiko vorliegt. Wie hoch die zukünftigen Krankheitskosten für eine private Krankenversicherung perspektivisch ausfallen könnten oder ob ein erhöhtes Eintrittsrisiko für eine Berufs- oder Dienstunfähigkeit besteht. Ein kleiner Schnupfen bis hin zum Magen-/Darminfekt, die nicht länger als 1-2 Wochen gedauert haben, sind zwar für die Bewertung des Annahmerisikos nicht relevant, können aber auch nicht einfach unter den Tisch gekehrt werden. Ist man öfter im Jahr krank, könnte das schnell auch als chronisch ausgelegt werden. Man sollte also schon angeben wie oft man im abgefragten Zeitraum erkrankt war. ( z.B. 2-3 x pro Jahr grippaler Infekt).
Einige wenige Gesellschaften verzichten ausdrücklich auf die Aufführung von Bagatellerkrankungen. Dies wird dann allerdings ausdrücklich schriftlich im Antrag ausgewiesen.
Nein, auch das sollte man keines Falls tun. Bei der Frage, ob Untersuchungen im zurückliegenden Zeitraum stattgefunden haben, sollte man diese in jedem Fall zusammenfassend mit aufführen. Nimmt man im Rahmen seiner Gesundheitsvorsorge regelmäßig an den empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Präventionsmaßnahmen teil, hat dies keinen Einfluss auf die Annahmebewertung. Aber wie würden Sie entscheiden? Sie möchten eine Zahnversicherung beantragen, waren aber noch nie bei einem Zahnarzt.
Achtung! Eine Vorsorgeuntersuchung ist keine Kontrolluntersuchung. Diese beiden Begriffe werden bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen gern miteinander verwechselt.
Wie es das Wort schon sagt: eine Vorsorgeuntersuchung dient der Prävention.
Eine Kontrolluntersuchung setzt eine vorangegangene Erkrankung voraus. Bei der Angabe zu einer Kontrolluntersuchung wird es immer zu einer Rückfrage durch den Versicherer kommen.
Angaben wie Behandlungszeitraum, Medikation, Behandler oder Krankenhaus sind sehr eindeutig.
„Rückschmerzen“ dagegen ist eine sehr unspezifische Angabe. Wiederkehrende Schmerzen egal in welchem Bereich, können die unterschiedlichsten Ursachen haben. Am Besten werden im Antrag klare Diagnosen angegeben. Wurde vom Arzt noch keine abschließende Diagnose gestellt, sollte man seine Beschwerden auf einem Zusatzblatt zum Antrag genauer beschreiben. So kann man Rückfragen durch den Versicherer vermeiden. Wichtig sind dabei Beginn und Häufigkeit der Beschwerden, die bisherigen Behandlungen sowie die Medikation. Ist die Erkrankung bereits ausgeheilt, dann ist es wichtig seit wann. Wir empfehlen hierfür spezielle Formulare für Selbstauskünfte zu verwenden. Ist man sich unsicher bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen, kann eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt hilfreich sein.
Jeder Patient hat ein Recht auf Auskunft über seine gespeicherten Daten. Auf Verlangen müssen Krankenkassen, Ärzte und andere Behandler dem Patienten Einsichtnahme in die Patientenakte gewähren und Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten aushändigen.
Meist führt der einfachste Weg über den Hausarzt. Leider zeigt die Praxis, dass dem Hausarzt nicht immer alle Befundberichte der Fachärzte zugearbeitet werden.
Wie genau kommt man nun aber die benötigten Informationen?
Kennt man den Arzt oder die Sprechstundenhilfe gut, reicht manchmal schon ein Anruf. Am häufigsten wird auf einen persönlichen Termin in der Praxis bestanden. Das hat einen ganz einfachen Hintergrund, man kann die Chipkarte für das aktuelle Quartal „durchziehen“ oder erneut bei der Krankenkasse eine Pauschale in Rechnung stellen. Ein Vorteil besteht dabei dann doch, man hat die Möglichkeit mit dem Arzt die einzelnen Diagnosen noch einmal ausführlich zu besprechen. Im schlechtesten Fall, muss der Arzt an dieser Stelle Farbe bekennen, wenn er bei der Abrechnung gegenüber der Krankenkasse „ein wenig übertrieben“ hat. Manches Mal werden zu Beginn einer Behandlung Verdachtsdiagnosen gespeichert, die im weiteren Verlauf verworfen werden. Dann ist es wichtig, dass dies durch den Arzt auch entsprechend dokumentiert wurde. Eine Versicherungsgesellschaft kann mit einem Verdacht nichts anfangen. Eine Verdachtsdiagnose kann auch nicht einfach gelöscht werden. Es bedarf eines Attests/Befundes durch den behandelnden Arzt zur Klarstellung. Die Praxis zeigt, dass hier oft Lücken in der Dokumentation der Patientenakten herrschen.
In Facharztpraxen muss man oft Wochen oder Monate auf einen Termin warten. Es kann aber auch vorkommen, dass es die Arztpraxis gar nicht mehr gibt. Dann bietet die gesetzliche Krankenkasse eine Alternative. Wie auch jede Arztpraxis, muss die gesetzliche Krankenkasse auf schriftliche Anfrage Auskunft erteilen. Sie hat meist nicht alle Daten zur Verfügung und ist daher eher nur als Notlösung anzusehen.
Hat man es dann endlich geschafft und es liegen alle Auskünfte zum eigenen Gesundheitszustand vor, ist so manch einer doch erstaunt, dass er auf dem Papier kränker ist als gedacht. So manche Erkrankung hat man durch Medikamente gut im Griff. Sie wird im Alltag als normal wahrgenommen. Eigentlich hat man doch nicht Schlimmes. Auch der Arzt hat gesagt, das hat doch jeder 3.
Wer eine privat Kranken- oder Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung beantragen möchte, versucht an dieser Stelle gern die Diagnosen herunterzuspielen. Doch jetzt müssen die tatsächlich vorliegenden Diagnosen nach Zeitraum und Relevanz geordnet werden. Aus ärztlicher Sicht mag es gut und richtig sein, den Patienten zu beschwichtigen. Der Risikoprüfer der Versicherung kann aber nur die gesicherten Diagnosen zu den Gesundheitsfragen bewerten.
Diskussionen über das Wenn und Hätte sind nicht zielführend. Mündliche Aussagen interessieren einen Risikoprüfer nicht. Aber selbstverständlich sollen und müssen Sie mit uns als Ihren Fachberater ausführlich über den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten sprechen. Bei bestehenden Vorerkrankungen raten wir vor der offiziellen Antragstellung bei einer Gesellschaft, immer zu anonymen Vorabanfragen bei mehreren Gesellschaften.
Vor Annahme eines Antrages zur privaten Krankenversicherung oder einer Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung, muss über die Gesundheitsfragen im Antrag die Wahrscheinlichkeit des Kostenrisikos geprüft und kalkuliert werden. Bei privaten Krankenversicherungen geht es um voraussichtlich anfallenden Gesundheitsleistungen. Außerdem ist die PKV die einzige private Versicherung, die tatsächlich bis zum Lebensende Leistungen erbringen muss. Bei einer Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung ist dies etwas anders. Hier muss anhand der Gesundheitsangaben die Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit eingeschätzt werden. Außerdem Endet eine solche Versicherung spätestens mit dem Eintritt in die Altersrente.
Bei der privaten Krankenversicherung ebenso wie bei einer Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung muss der Risikoprüfer der Versicherung die Vorerkrankungen und damit verbundenen erfahrungsgemäßen Mehrkosten berücksichtigen. Diese voraussichtlichen Mehrkosten werden durch Risikozuschläge ausgeglichen, können schlechtesten Falles auch zum Leistungsausschluss führen.
Die Bewertung von Gesundheitsangaben in einer privaten Krankenversicherung PKV stellt eine ganz andere als bei der Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung dar. Eine Erkrankung, die für die PKV lebenslange mitunter steigende Kosten bedeutet, muss andererseits aber nicht zwingend zu einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit führen. Während in der PKV überwiegend mit Risikozuschlägen gearbeitet wird, werden in der BU/DU-Versicherung eher Ausschlüsse vereinbart. Ein ganz anderer Aspekt ist die unterschiedliche Bewertung von Gesundheitsfragen durch die verschiedenen Anbieter von privaten Krankenversicherungen oder Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen. Es gibt keinen einheitlichen Ansatz oder gar einen Diagnoseschlüssel zur Bewertung. Es kommt immer wieder vor, dass eine Diagnose bei einer Gesellschaft zur Ablehnung führt und bei einer anderen sogar ohne Risikozuschläge bleibt. An dieser Stelle möchten wir noch einmal auf die Möglichkeiten von anonymen Vorabanfragen, die wir in unserem Hause anbieten, hinweisen.
Ein ärztliches Attest belegt eine Diagnose für den Risikoprüfer besser als eine Selbstauskunft. Liegt also bereits ein Befundbericht vor, sollte man auch auf diesen zurückgreifen. Nicht für alle Beschwerden hat man gleich einen Befundbericht zur Hand. Für eine anonyme Vorabanfrage, aber auch bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag reicht zu allererst eine Selbstauskunft aus. Diese Möglichkeit besteht auch, wenn man den vorliegenden Befundbericht für zu dramatisch hält. Da in einer Selbstauskunft alle Angaben zu den Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und ausführlich aufgeführt werden müssen, meldet sich der Risikoprüfer schon, wenn er es konkreter möchte. Zudem die Kosten für ein solches Attest in der Regel der Antragsteller selbst tragen muss.
Dazu kommt, dass ein ärztliches Attest durchaus zum Nachteil des Kunden geraten kann. Im dt. Gesundheitssystem können Ärzte und anderen Behandler nur dann gutes Geld verdienen, wenn ihre Patienten besonders krank sind. Da kann aus einer 2-maligen Bronchitis schnell mal eine chronische Bronchitis werden. Es wird übertrieben und optimiert ohne es dem Patienten mitzuteilen. Liegt ein solches Attest erst einmal bei der Versicherung vor… ist das Dumm gelaufen. Ärzte revidieren nur selten oder nur bei gravierenden Änderungen der Gesundheitsverhältnisse eine einmal gestellte Diagnose. Risikoprüfer können aber immer nur Anhand der vorliegenden Unterlagen eine Bewertung durchführen.
Unsere Erfahrungen und Empfehlungen bei Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung und/oder privaten Krankenversicherung mit psychischer Vorerkrankung.
Sie möchten eine Berufsunfähigkeitsversicherung und/oder PKV abschließen und hatten eine psychische Vorerkrankung. Ist das möglich? Um das herauszufinden empfehlen wir in beiden Fällen eine anonyme Risikovoranfrage.
Es stimmt, es ist relativ schwer mit einer psychischen Krankheit die meist mit einer langen therapeutischen Behandlung einhergeht, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und/oder PKV zu erhalten. Dennoch ist es aber möglich.
Bei Antragsaufnahme werde ich mit Fragen des Gesundheitszustandes konfrontiert, die über einen langen Zeitraum abgefragt werden.
Die Versicherer prüfen sehr genau, um was es sich handelt. Ist es eine Erkrankung oder sind es Beschwerden die aus einem einmaligen Ereignis hervorgehen, z. B. Scheidung oder ein Todesfall im familiären Bereich mit einer AU für 5 Tage. Oder handelt es sich um eine Erkrankung die sich über einen sehr langen Zeitraum zieht oder immer wiederkehrt, z. B. Depressionen.
Manchmal ist eine normale Annahme noch möglich, etwa wenn die Beschwerden einmalig oder anlassbezogen waren.
Oftmals lässt sich aber bei der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Ausschlussklausel nicht vermeiden. Ein kompletter Verzicht auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss trotzdem nicht sein.
Auch wenn es vielleicht nach der Risikovoranfrage zu keiner 100%igen Absicherung kommt, sind doch vielleicht 95% Absicherung besser als gar kein Schutz?
Es gibt so viele andere schwere Erkrankungen die zu einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit führen können, wie Krebs, Diabetes, ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt die trotz Ausschlussklausel abgesichert werden können.
Deshalb raten wir bei Abschluss einer BU dazu, bei psychischer Vorerkrankung zur Psyche-Ausschlussklausel mit der Option auf Prüfung, über die man nach einigen Jahren psychische Erkrankungen noch nachträglich mitversichern kann. Wichtig ist hier, dass in diesem Zeitraum aber keine weiteren Beschwerden und/oder Behandlungen zu dem Ausschluss vorliegen.
Für die private Krankenversicherung können wir eine solche Klausel leider nicht empfehlen. Es gibt aber immer wieder positive Rückmeldungen auf Risikovoranfragen. Manchmal ist eine Krankenversicherung sogar ohne Risikozuschlag trotz psychischer Diagnose möglich. Wer nicht anfragt bekommt auch keine Antwort.
Wer eine Laufbahn mit Beamtenstatus antreten möchte, muss sich einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen. Der Dienstherr muss abklären lassen, ob der aktuelle Gesundheitszustand eine uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit bis zum Pensionseintritt zulässt oder ob mit einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit zu rechnen ist.
Sollte dann doch eine schwere Erkrankung auftreten und das Ausscheiden aus dem aktiven Dienst im Raum stehen, ist eine erneute amtsärztliche Untersuchung für die endgültige Feststellung der tatsächlichen Berufs- oder Dienstunfähigkeit unumgänglich.
In letzterem Falle greift auch eine Versicherungsgesellschaft gern auf das Ergebnis einer solchen Untersuchung zurück, erspart es doch enorme Kosten für ein eigenes ärztliches Gutachten.
Bei der Beantragung einer privaten Krankenversicherung kann man nur selten auf das Ergebnis einer amtsärztlichen Untersuchung bauen. Nur einige wenige Gesellschaften bieten in diesen Zusammenhang vereinfachte Gesundheitsprüfungen an. Da eine private Krankenversicherung weit über die Pensionierung hinaus geht, ist eine viel detailliertere Prüfung der aktuellen Gesundheitssituation notwendig. Während der Dienstherr sich „nur“ für die Erkrankungen interessiert, die einer dauerhafte Arbeitsfähigkeit entgegen stehen, muss eine Krankenversicherung den Kostenfaktor für all die kleinen und großen Wehwehchen im Laufe eines gesamten Lebens mit allen Vorsorgen und Präventionen im Blick behalten.
Im Bereich Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung ist uns kein einziger Anbieter bekannt, der für die Beantwortung der Gesundheitsfragen eine Untersuchung beim Amtsarzt heranziehen würde.
„Kur-Urlaub“ auf Kosten der Krankenkasse war früher sehr beliebt. Heutzutage sind die Hürden eine so genannte Reha-Kur genehmigt zu bekommen, sehr hoch. Meist erhält man sie nur noch nach Krankenhausaufenthalten und schweren Eingriffen. Sie dienen dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit. Zur Vorbeugung sind sie selten geworden. Besonders beliebt sind auch die Mutter-Kind-Kuren. Auch hier sind heute die Anforderungen für eine Kurgenehmigung deutlich gestiegen. „Ich muss mal raus, um abzuschalten“ reicht da nicht mehr. Heute greift man schnell mal zu den F-Diagnosen. Dabei ist die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) ein Klassiker. Muss nicht stimmen, aber so kommt man auf jeden Fall zu einer Kur. Die Patienten sind sich dessen meistens gar nicht bewusst. Das böse Erwachen kommt dann bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen. Jetzt steht da im Kurbericht eine psychische Diagnose. Die kann man nicht mehr weg reden. Die Risikoprüfer reagieren durch die Bank weg nahezu gleich. Eine psychische Diagnose ist ein K.O. – Kriterium. In der Regel führt diese Diagnose zur Ablehnung. Psychische Erkrankungen werden in den Gesundheitsfragen meist für einen Zeitraum der zurück liegenden 10 Jahre abgefragt. Man muss schon suchen, um eine Gesellschaft zu finden, die nur die letzten 5 Jahre erfragen. Hierbei unterscheiden sich die Gesundheitsfragen der privaten Krankenversicherung kaum von denen der Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung.
Wenn man die Wahl hat, ist ein Risikozuschlag einem Ausschluss immer vorzuziehen. Während in der privaten Krankenversicherung überwiegend mit Risikozuschlägen kalkuliert wird, kommt dies in der Annahme von BU-/DU-Versicherungen kaum noch vor. Hier tendieren die Risikoprüfer immer häufiger zu Ausschlüssen. Der Ausschluss führt dazu, dass die Erkrankung und alle Beschwerden auf die diese Einfluss hat, nicht versichert sind. Bei einem Risikozuschlag hingegen ist man auf der sicheren Seite. Wenn man Glück hat und sich die Beschwerden verbessern oder ganz verschwinden, kann man nach ein paar Jahren einen Ausschluss des Risikozuschlages beantragen.
Grundsätzlich alles, wonach im Antrag und darüber hinaus schriftlich gefragt wird. Wichtig ist dabei der Abfragezeitraum. Bei Fragen sollte man sich immer an einen Fachmann wenden.
Diese werden im Antrag immer ganz genau benannt. Sie können für die einzelnen Fragen unterschiedlich sein. Üblich sind Zeiträume von 3, 5 und 10 Jahren.
Die Gesundheitsfragen sind ein Teil des Antrages zur private Krankenversicherung oder Berufs-/ und Dienstunfähigkeitsversicherung. Sie werden immer in schriftlicher Form geführt. Ein Arztbesuch ist meist nicht notwendig. Reicht die erste Beantwortung der Antragsfragen nicht aus, werden von der Gesellschaft weitere Unterlagen wie Selbstauskünfte oder ärztliche Befunde angefordert.
Der Versicherungsnehmer und die versicherte Person sind für die vollständige und richtige Beantwortung der Gesundheitsfragen verantwortlich. Die Versicherung verlässt sich auf die Richtigkeit der Angaben. Falsche Angaben bedeuten eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und führen selbst nach Jahren noch zum Verlust des Versicherungsschutzes. Falsche Angaben fallen meist erst bei der Prüfung im Leistungsfall auf.
Weder in der privaten Krankenversicherung noch bei einer Berufs-/und Dienstunfähigkeitsversicherung kann man einen konkreten Zeitrahmen für eine Verjährung benennen. Theoretisch kann eine Versicherung nach 10 Jahren noch vom Vertrag zurücktreten. Am Ende entscheiden Gerichte, ob es sich z.B. um Fährlässigkeit oder gar Vorsatz gehandelt hat und welchen Einfluss die richtige Aussage auf die Annahme durch die Gesellschaft gehabt hätte.
Eine Beratung durch unsere Spezialisten ist völlig kostenfrei. Wir erhalten unsere Provision durch die Versicherungsgesellschaften.
Wir der Beitrag dadurch teurer?
Nein. Versicherungsgesellschaften kalkulieren Ihre Beiträge immer inkl. Courtage, Selbst wenn Sie vollständig auf eine Beratung verzichten würden. Egal ob Sie bei Check24 abschließen, sich an einen Direktvertreter oder Makler wenden, der Beitrag ist immer der gleiche.
- Es kostet nichts.
- Wir helfen die passende Versicherung zu finden und Fehler zu vermeiden.
Ihre Daten bleiben in unserem Hause und werden nur zu Zwecken der Antragstellung an die entsprechende Gesellschaft weitergeleitet. Die Beratung findet ausschließlich durch unser Expertenteam. Das garantieren wir.
Unsere Beratungen finden überwiegend Online und per Telefonat statt. Alle Unterlagen stellen wir Ihnen in einem eigenen gesicherten Kundenportal zur Verfügung. Wir erfragen Ihre Wünsche und Prioritäten. Dann schauen wir nach Ihrer aktuellen persönlichen und gesundheitlichen Situation. Nach einer ausführlichen Analyse erstellen wir für Sie einen Angebotsvergleich, den wir dann ganz in Ruhe ausführlich gemeinsam besprechen. Ein Erstgespräch dauert ca. 60 Minuten. Die weitere Anzahl der Beratungsgespräche und deren Dauer richten sich ganz individuell nach Ihrem Beratungsbedarf.
Definitiv JA. Wir verwenden Vergleichssysteme, in denen alle Versicherungsgesellschaften und alle Tarife enthalten sind. Alles ist übersichtlich und transparent. Allerdings sind nicht alle Tarife empfehlenswert. Ausschlaggebend ist für uns an erster Stelle die Qualität und nicht der billigste Preis.