PKV Beitragserhöhungen rechtswidrig

Der Anwalt gewinnt immer!

Wehren Sie sich gegen unrechtmässige Beitragserhöhungen !

Nach Urteilen von Oberlandesgerichten und des Bundesgerichtshofs sind viele Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen unzureichend begründet und können somit zurückgefordert werden (BGH Az. IV ZR 255/17; OLG Köln Az. 9 U 138/19; OLG München Az. 25 U 1969/18).  

„Sie können Ihre Beitragserhöhungen durch uns überprüfen lassen. Unsere Partner-Kanzlei hat hierzu bereits mehr als 2.000 Mandanten beraten und ist auf diesem Gebiet hochspezialisiert.  Sie machen die Beitragserhöhungen der letzten 10 Jahre bei Ihrer Krankenversicherung geltend und fordern diese Beiträge für Sie zurück. Rückzahlungsansprüche in vierstelliger bis fünfstelliger Höhe sind die Regel.“

So oder so ähnlich argumentieren die Anwälte, welche zu diesem Thema Werbung machen. Lesen Sie am Ende dieser Seite unser Fazit und die Alternativen.

Der Anwalt gewinnt immer!

Auch an mich als Versicherungsmakler ist 2020 eine Anwaltskanzlei herangetreten und hat darum gebeten der Kanzlei Kontakt zu meinen PKV Kunden herzustellen. Für diese Vermittlung wurde mir ein Honorar versprochen.

Grundsätzlich stehe ich solchen Angeboten erst mal kritisch gegenüber und sagte mir „probieren geht über studieren“.

Ich habe also der Anwaltskanzlei meine Beitragsanpassungsschreiben der letzten 10 Jahre kopiert und zur Verfügung gestellt.

Mit Schreiben vom 20.11.2020 wurden mir dann Rückzahlungsansprüche in Höhe von 11.573,48 Euro in Aussicht gestellt. Das klingt doch erst mal nicht schlecht, dachte ich mir und habe einer Klage zugestimmt.

Mit Schreiben vom 06.12.2020 hat mir die Kanzlei dann mitgeteilt, dass die eingeforderte Summe auf 7.765,92 EUR reduziert worden ist. Hintergrund sei, dass nicht für die kompletten 10 Jahre, welche eingeklagt werden sollen, eine Rechtsschutzversicherung für mich bestanden hat.

Am 05.01.2021 habe ich die Mitteilung erhalten, dass die Klage eingereicht wurde.

Mit Schreiben vom 05.10.2021 kam nun die folgende Mitteilung. Hier ein Auszug aus dem Schreiben:

„Neben der fehlerhaften Begründung der Prämienerhöhungen greifen wir auch die

mathematische Berechnungsgrundlage der Erhöhungen an.

Hierdurch war die Klage um weitere Folgeanpassungen zu erweitern, die nach vorläufiger

Rechtsauffassung den materiell-rechtlichen Anforderungen nicht genügen.

Grundsätzlich kann vom Versicherungsnehmer zur Überprüfung gestellt werden, ob die

inhaltlichen Anforderungen an die Prämienanpassung bei der Neufestsetzung des monatlichen

Beitrages erfüllt wurden. Da die sogenannten „unabhängigen Treuhänder“ oftmals

wirtschaftlich eng mit den Krankenversicherern verbunden sind, sind die Gerichte verpflichtet,

diese Erhöhungen vollumfassend zu überprüfen. Nach Auffassung der Instanzgerichte muss

das Gericht hierzu die Fachexpertise eines Versicherungsmathematikers in Anspruch nehmen.

Eine solche Überprüfung werden auch wir einfordern.

Ihre Rechtsschutzversicherung hat dem Vorgehen bereits zugestimmt.“

Fachexpertisen von Versicherungsmathematikern sind wie auch andere Gutachten vor allem immer eines: Teuer! Dieses Vorgehen ist aus Sicht des Anwalts sicherlich ertragreich. Aber ist es auch aussichtsreich? Vielleicht freut sich auch nur der Anwalt und es war von Anfang an klar, dass die Versicherung eine solide Kalkulation hat. Meine Süddeutsche rühmt sich jedenfalls in Ihren Prospekten damit.

Alles in allem hat meine alte Rechtschutzversicherung Stand 011/2022 bereits mehr als 5.000,00 Euro auf den Tisch gelegt und wir haben noch kein Ergebnis. Mal sehen wie das zu Ende geht……

Meine Krankenversicherung (die SDK) ist jedenfalls bis heute der Meinung, dass die Anpassungen der Vergangenheit gerechtfertigt waren. Eine klare Empfehlung, ob meine  Kunden ihre Krankenversicherung aufgrund nicht gerechtfertigter Beitragsanpassungen verklagen sollten werde ich erst geben, wenn ich mir im Klaren bin, wie mein Fall ausgegangen ist.

Fazit:

Vergessen Sie das Thema, wenn Sie nicht über den kompletten Zeitraum der Beitragsanpassungen auch eine Rechtschutzversicherung hatten. Das Kostenrisiko steht in keinem Verhältnis zu den Chancen. In diesem Fall empfehlen wir eine Tarifoptimierung nach § 204 VVG. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich. Auch wenn Sie Rechtsschutz haben gilt es zu bedenken, dass Sie mit jedem neuen Rechtschutzfall der Kündigung Ihres Vertrages durch den Rechtsschutzversicherer ein Stück näher kommen. Ich hatte aus diesem Grund vor der Klageeinreichung den Versicherer gewechselt. Da der Rechtsgrund in der Vergangenheit liegt, muss diesen Fall noch die alte, von mir bereits gekündigte Versicherung übernehmen.

Ob die  Rückforderung der Prämienerhöhung sinnvoll war, werden Versicherte wohl erst nach Jahren beurteilen können. Die Einreichung einer Klage sollte daher gut überlegt sein. Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung sind höchst ärgerlich, aber kalkulatorisch notwendig.

Ein weiterer Blickwinkel: Wie denkt Ihrere Krankenversicherung über Sie, wenn Sie diese verklagen? Haben Sie dann den schwarzen Punkt auf Ihrer Akte?

Es gibt jedoch Alternativen, um den Beitrag einer Krankenversicherung zu reduzieren. Jeder Versicherte hat nach § 204 VVG das Recht beim eigenen Versicherer in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln.

Bei einem solchen Tarifwechsel bin ich Ihnen gerne behilflich.

Hier nun das Ergebnis meiner Klage. Mit Schreiben vom 08.05.2023 wurde mir folgendes mitgeteilt. Ich würde die Klage gegen meine Versicherung nicht erneut einreichen. Der Anwalt gewinnt immer………

Sie möchten unsere Unterstützung bei einem Tarifwechsel innerhaln Ihrer bestehenden privaten Krankenversicherung?

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