Gesetzlich oder privat versichert?

Welche Unterschiede gibt es bei der Kieferorthopädie?

Schöne, makellose Zähne und ein strahlendes Lächeln – für viele nur durch eine kieferorthopädische Behandlung erreichbar. Doch wer bezahlt das alles?

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Bei Kindern erstattet die Krankenkasse 80 Prozent der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung, wenn die Behandlung vor dem vollendeten 18. Lebensjahr beginnt. Werden mehrere Kinder gleichzeitig behandelt, sind es sogar 90 Prozent. Allerdings – und das ist der Haken – muss dafür eine erhebliche Fehlstellung von Zähnen oder Kiefer vorliegen. Rein kosmetische Gesichtspunkte reichen für die Kostenübernahme nicht aus. Der Eigenanteil der Eltern in Höhe von 10 oder 20 Prozent wird am Ende der Behandlung von den Kassen erstattet, wenn der Zahnarzt die erfolgreiche Beendigung der Behandlung bestätigt.
Bei Erwachsenen sieht das Ganze schlechter aus: Hier übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bereits seit 20 Jahren die Kosten für die Kieferorthopädie nicht mehr. Ausnahmen sind nur medizinisch erforderliche kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungen bei schweren Anomalien.

Leistungen der privaten Krankenversicherung
Die privaten Krankenversicherungen unterscheiden nicht nach dem Alter. Hier hängt es von dem gewählten Tarif ab, in welcher Höhe die Versicherung die Kosten übernimmt. Es gibt Tarife, in denen Leistungen prozentual vom Rechnungsbetrag gezahlt werden. Die Höhe des Übernahmeanteils – also, ob z.B. 75, 80, 90 oder 100 Prozent gezahlt werden sollen – kann vom Versicherten gewählt werden und bestimmt die Höhe des Beitrags. Es gibt aber auch Tarife, in denen Festbeträge vereinbart sind oder in denen die Höhe der Übernahme nach Versicherungsjahren gestaffelt ist.

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